Überwachung wird verbessert

Begonnen von Hans, Januar 05, 2009, 18:49:09

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Hans

Kritische Stimmen werden entfernt
20. November 2020 um 16:49 Ein Artikel von: Redaktion
Der Umgang sogenannter "sozialer" Medienplattformen wie Youtube, die in ihrem Segment eine marktdominierende Stellung innehaben, nimmt gegenüber kritischen Stimmen und Kanälen besorgniserregende Ausmaße an. Von Christian Goldbrunner.

Dass bei 'Youtube' viele einzelne Videos von Anwälten, Journalisten oder gar renommierten Wissenschaftlern gelöscht werden, worin beispielsweise die offiziellen Corona-Maßnahmen hinterfragt werden, ist mittlerweile an der Tagesordnung. Inzwischen wurden Kanäle von sog. 'Alternativen Medien', welche auch Maßnahmen-kritische Inhalte transportieren wie 'Rubikon' oder 'Mainz-Free-TV' von Bodo Schickentanz (ehem. Grafiker bei ZDF und 3Sat) von 'Youtube' aber komplett gelöscht.

Andere reichweitenstarke Kanäle wie 'KenFM' (zahlreiche Verlinkungen siehe hier) oder 'NuoViso' oder auch kleinere Kanäle wie 'GD-TV Schwäbisch Gmünd' (die u.a. auch Interviews mit Fußballweltmeister Thomas Berthold oder Prof. Christian Kreiß veröffentlicht hatten), konnten vorerst einer Komplett-Löschung der Kanäle entgehen, indem sie selbst fast alle Videos auf "privat", also nicht öffentlich verfügbar umgestellt und damit vorerst vom Netz genommen hatten. Doch am Donnerstag wurde nun der 'Youtube'-Kanal von 'KenFM' mit Hunderttausenden von Abonnenten und Tausenden von Videos komplett gelöscht.
Inzwischen werden erneut auch russische Medien von 'Youtube' sanktioniert. Der Kanal von 'Sputnik Deutschland' wurde mit einer einwöchigen Upload-Sperre versehen und die neueste Folge 63 der Sendung 'Basta Berlin', die sich mit den Profiteuren der Corona-Pandemie beschäftigt, musste aus diesem Grund auf einem Ausweichkanal hochgeladen werden und erreicht so nicht mehr Zehntausende von Zuschauern, sondern nur noch einen Bruchteil davon. Weitere Informationen zur Kanalsperrung sind hier in einem Beitrag von Marcel Joppa nachzulesen.
Man muss wirklich nicht mit allem einer Meinung sein, was die oben genannten Kanäle transportieren und auch nicht alle geäußerten Theorien teilen, aber dass sie strafrechtlich relevante Inhalte transportiert hätten, die eine solche Komplettlöschung oder Löschvorgänge rechtfertigen würden, ist nicht bekannt. 'Youtube'/'Google' berufen sich auf die "Richtlinien" und sozusagen auf das "Hausrecht" eines Privatkonzerns. Dass das nicht ganz so eindimensional ist und differenzierter berichtet und gehandhabt werden müsste, hat Markus Fiedler mit seinem 'Youtube'-Kanal ,,Geschichten aus Wikihausen" und der durch Anwalt Markus Kompa erwirkten einstweiligen Verfügung gegen 'Youtube' bewiesen. Fiedlers Darstellung ist hier ab Minute 4:30 bis 8 zu sehen.
Markus Fiedler: "[Grundgesetz] Artikel 5 bedeutet, dass jeder das Recht auf freie Meinungsäusserung hat, und das ist immer im öffentlichen Raum so. Normalerweise hätte so 'jemand' wie 'Google' oder 'Youtube' natürlich ein Hausrecht, aber dieses Hausrecht gilt dann nicht mehr uneingeschränkt, wenn eine quasi Monopolstellung vorhanden ist. Das gilt für 'Youtube' gleichermaßen wie für twitter oder facebook. Diese quasi Monopolstellung führt dazu, dass eine Drittwirkung der Grundrechte auf dieses Unternehmen entsteht. Dieses muss dann quasi wie die Rundfunkanstalten des Öffentlichen Rechts auch sicherstellen, dass [...] alle Meinungsströmungen, die in der Bevölkerung vorhanden sind, auch gleichermaßen abgebildet werden. Und man kann eben nicht einzelne Meinungen nach Gutdünken vom Meinungsdiskurs oder von Meinungskampf ausschließen."
Hierzu passt abschließend erneut das bekannte Zitat von Martin Niemöller: "Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte."
Eines dürfte am Ende klar sein, die oppositionellen Kanäle und sogenannte 'Alternative Medien' werden auf andere Plattformen ausweichen oder werden sich andere Strukturen schaffen. Wenn also immer mehr kritische Kanäle und Stimmen von vielbesuchten Plattformen wie 'Youtube' verschwinden, dann ist eine noch stärkere Spaltung in der Wahrnehmung und im Debattenraum der Gesellschaft erwartbar und eine verstärkte Entwicklung hin zu noch mehr "Filterblasen"-Erscheinungen droht. Denn eines werden die oppositionellen Kanäle sicher nicht tun, sich geschlagen geben.
Anhang:
Ken Jebsen im Gespräch mit Julia Szarvasy
Mit der willkürlichen Zensur bei YouTube und anderen Internetkonzernen sowie der systematischen Bekämpfung von Querdenkern und Alternativen Medien, nimmt KenFM-Initiator Ken Jebsen die Herausforderung an, neue Wege zu gehen und etwas Neues zu schaffen. Ein analoges soziales Netzwerk soll entstehen – ähnlich einem Campus. Über die ambitionierten Pläne spricht Ken Jebsen im Gespräch mit Julia Szarvasy.
Quelle: Nuo7, 14.11.2020

Ken Jebsen: "Dieses Land hat die Verpflichtung aus der Geschichte, sich für eine freie Presse einzusetzen, weil wenn die Presse nicht frei ist, funktioniert Demokratie nicht. Wohin das führen kann, muss ich nicht weiter ausführen. [...] Was wir jetzt festgestellt haben, [...] dass youtube angefangen hat, obwohl der Kanal 'blind' geschalten ist, Videos zu löschen, die gar nicht online sind. [...] Das sind Videos, da findet youtube, dass die nicht okay sind: Also das mit dem Mausfeld finden wir nicht gut, das muss weg, das mit Ganser muss weg, das mit Prof. Bhakdi muss weg, findet youtube. Wer sind die? Was ist das? [...] Für mich ist es eben so, deswegen gehe ich auch weg. Es wird der Tag kommen [...] da werden diese dunklen Zeiten beendet sein. [...] Dann wird man später die Frage stellen: [...] Habt ihr das denn alles nicht gewusst, gab es da keine Anzeichen? Da möchte ich sagen können: Die Anzeichen waren aber so was von dick, das waren solche Elefantenspuren und man hätte sich positionieren können, hat man aber nicht, weil man einfach feige ist. Das möchte ich meinen Enkelkindern gerne mal sagen."
NuoViso Hauptkanal wird für 3 Monate stillgelegt
Quelle: Nuo7, 14.11.2020

https://www.nachdenkseiten.de/?p=67155
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

ZITiS:
Hacker-Behörde bekommt 66 Millionen Euro
ZITiS wächst weiter und bekommt nächstes Jahr doppelt so viel Geld wie 2019. Das hat die Große Koalition zusammen mit dem Haushalt des Innenministeriums beschlossen. Die Hacker-Behörde liefert Überwachungs-Technologie wie Staatstrojaner und Hochleistungsrechner für Polizei und Geheimdienste.
11.12.2020 um 15:36 Uhr - Andre Meister - in Überwachung - keine Ergänzungen
Machen zusammen ,,Cyber": Bundeswehr und ZITiS. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Bundeswehr, R. Alpers
Die Hacker-Behörde ZITiS bekommt nächstes Jahr 66 Millionen Euro, fast doppelt so viel Geld wie 2019. Die Zentrale Stelle für IT im Sicherheitsbereich hilft Polizei und Geheimdiensten bei der technischen Überwachung. Gegründet wurde ZITiS 2017 vom Bundesinnenministerium, aus dessen Haushalt sie finanziert wird.
Gestern beschloss der Bundestag den Haushaltsplan des Innenministeriums und seiner nachgelagerten Behörden. Der Regierungsentwurf beschreibt den Finanzplan der ZITiS nur sehr allgemein, bei der Behörde hat Geheimniskrämerei System. Ein paar Details verrät das Innenministerium im internen Schwerpunkte-Papier zum Haushalt. Wir veröffentlichen an dieser Stelle das ZITiS-Kapitel in Volltext.
Enorme Menge digitaler Spuren
Polizei und Geheimdienste klagen oft über ein vermeintliches ,,Going Dark". Sie behaupten, dass Überwachung nichts mehr bringe, weil ein paar Inhalte verschlüsselt werden. Stattdessen kann der Staat heute auf so viele Daten zugreifen wie noch nie. ZITiS gibt zu: ,,Die Menge und Komplexität digitaler Spuren nimmt stetig zu", sie sprechen von ,,Unmengen digitaler Spuren". Eins von vier Arbeitsfeldern der ZITiS ist die Analyse von großen Datenmengen ,,Big Data"..
Datenquelle sind etwa beschlagnahmte Speichermedien wie Festplatten, USB-Sticks oder SD-Karten sowie Geräte wie Rechner, Smartphones und Server. Darüber hinaus will ZITiS auch auf die Daten moderner Autos zugreifen, die im Endeffekt fahrende Computer sind. ZITiS bezeichnet ,,Automotive IT" als Arbeitsschwerpunkt in 2021.
Entwicklung von IT-Überwachung
Ein weiteres Haupt-Arbeitsfeld der ZITiS ist die Telekommunikationsüberwachung. Sie bleibt ,,eines der wichtigsten Ermittlungsinstrumente" für Polizei und Geheimdienste. ZITiS stellt ,,technische Lösungen" dafür bereit.
Das betrifft neben klassischen Telefon- und Internetanschlüssen auch Online-Kommunikation. Einerseits können Polizei und Geheimdienste schon jetzt beispielsweise Bestands- und Verkehrsdaten direkt bei Internet-Diensten abfragen. Andererseits will die Bundesregierung diese Auskunfts- und Überwachungspflichten auf viele neue Internet-Dienste ausweiten. Internet-Verbände wie Bitkom und eco protestieren noch, ZITiS arbeitet bereits an ,,notwendigen Anpassungen".
Souveräne nationale Überwachung
Zu den Kernaufgaben der Hacker-Behörde gehört die Beschaffung und Entwicklung von Staatstrojanern. Seit ihrer Gründung unterstützt ZITiS das Bundeskriminalamt ,,bei der Entwicklung einer Quellen-TKÜ-Lösung für mobile Endgeräte", den kleinen Staatstrojaner. Nächstes Jahr wollen ZITiS und BKA ein gemeinsames Entwicklungszentrum ,,IT-Überwachung" aufbauen.
Neben Forschung und Entwicklung organisiert ZITiS den Kauf von Überwachungstechnik. Ein großer Teil wird jedoch ,,aus dem Nicht-EU-Ausland bezogen", da es wenige deutsche und europäische Anbieter gibt. Aufgrund der Sensibilität des Themas in Bezug auf Grundrechte will ZITiS jedoch die ,,digitale Souveränität" stärken und die Abhängigkeit von internationalen Anbietern verringern. Auf dem Gebiet der Staatstrojaner konkurriert das deutsche Produkt FinFisher mit NSO Pegasus aus Israel, gegen FinFisher ermittelt jedoch der Zoll.
,,Zudem arbeitet die ZITiS weiterhin am Aufbau und Betrieb eines Hochleistungsrechners" zur Entschlüsselung. Die vor zwei Jahren begonnene Arbeiten werden ,,weitergeführt und ausgebaut".
Inhalte erkennen und generieren
Auch der Hype ,,Künstliche Intelligenz" darf nicht fehlen. Mit dem im Juni verabschiedeten Gesetz gegen Hasskriminalität müssen Internet-Plattformen strafbare Inhalte an das BKA melden. Auch der Verfassungsschutz durchsucht das Internet nach Extremismus.
Beide will ZITiS ,,mit modernen Ermittlungswerkzeugen" unterstützen. ,,Hier werden u.a. KI-Anwendungen zur Objekterkennung in Bildern und Videos, sowie Sprach- und Sprechererkennung und die semantische Analyse von Texten erforscht und entwickelt."
Mit dem Gesetz zum Cybergrooming vom Januar darf die Polizei nun ,,fiktionale Darstellungen von Kinderpornografie" erstellen und bei Ermittlungen nutzen. Die Herstellung solcher Inhalte mit Software ist ,,technisch sehr anspruchsvoll und bedarf der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien", hier will die ZITiS helfen.
Personal, Studien und Gutachten
Die Hacker-Behörde gibt auch Geld in eigener Sache aus. Das betrifft einerseits Personal, ,,eine besondere Herausforderung für alle Behörden". Weil ZITiS auf dem Markt nicht genug ,,MINT-Absolvent*innen und Fachkräfte" findet, bildet sie zusammen mit der Universität der Bundeswehr selbst in ,,Cyber Network Capabilities" aus.
Schließlich lässt ZITiS Gutachten und Studien anstellen, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. In 2018 hat die ZITiS ein ,,Rechtsgutachten zur Aufgabenerfüllung der ZITiS" und 2019 eine Erweiterung erstellen lassen, dieses Jahr ein Rechtsgutachten ,,Suchdienst Darknet". Aktuell schreibt Roland Berger eine ,,Trendstudie" zur Unterstützung bei der Technologievorausschau und -bewertung für 225.329 Euro.
Geldsegen beschlossen
Unter dem Strich steigt das Budget der ZITiS Jahr für Jahr. Seit der Gründung hat die Behörde jedes Jahr 12 bis 15 Millionen Euro mehr bekommen als im Vorjahr. Mit 66 Millionen Euro hat ZITiS ein höheres Jahresbudget als der BND für seine Strategische Initiative Technik.
Die demokratische Opposition erneuert ihre grundsätzliche Kritik an der Hacker-Behörde: ZITiS ist zu intransparent, zu geheim und agiert ohne eigene gesetzliche Grundlage.
Victor Perli, Mitglied im Haushaltsausschuss für die Linke im Bundestag, kommentiert: ,,Wir bekommen nur spärliche Informationen darüber, was ZITiS eigentlich genau macht und plant. Das ist inakzeptabel. Die Linke hat in den Haushaltsverhandlungen die komplette Streichung der ZITiS-Mittel beantragt."
Gestern hat der Bundestag den Haushaltsplan von Innenministerium und ZITiS mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.


Hier das Dokument in Volltext:


  • Ministerium: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  • Stand: 23. September 2020
Bundeshaushalt 2021, Schwerpunkte zum Einzelplan 06
Kapitel 0622: Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Kapitelübersicht
  • Soll 2019: 34.752.000
  • Ist 2019: 36.216.000
  • Soll 2020:



    53.597.000
  • Regierungsentwurf 2021: 66.524.000
  • Mehr ggü. Soll 2020: + 12.927.000
Allgemeines
Die Nutzung moderner Technologien durch Organisationen der politisch motivierten oder der Organisierten Kriminalität, auch durch entsprechend ausgebildete Einzeltäter, stellt die Sicherheitsbehörden in Deutschland bei der Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung vor große Herausforderungen. Die Aufgabe der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) ist es, den Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben (BOS), insbesondere das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundespolizeipräsidium (BPol) sowie BND, ZKA, BAMAD technische Werkzeuge und Methoden innerhalb ihres rechtlichen Rahmens zur Verfügung zu stellen, damit sie in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlichen Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können.
Die ZITiS hat keine eigenen Eingriffsbefugnisse, sondern berät und unterstützt als Forschungs- und Entwicklungsdienstleister die Sicherheitsbehörden in den Themenbereichen: Digitale Forensik, Technik der Telekommunikationsüberwachung, Kryptoanalyse, Big Data Analyse und Wissensmanagement.
Herausforderungen und Ziele der ZITiS
Die künftigen Schwerpunkte der ZITiS umfassen folgende Aufgaben:
  • Stärkung der digitalen Souveränität durch den zentralen Ausbau technischer Cyberfähigkeiten
  • Erforschung und Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Untersuchung digitaler Beweismittel
  • Entwicklung neuer Methoden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (insbesondere in Bezug auf die Einführung von 5G und folgende Generationen)
  • Stärkung der Bekämpfung des Terrorismus und der schweren und organisierten Kriminalität insbesondere hinsichtlich der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet
  • Stärkung der Analysefähigkeiten im Darknet und Deep Web u. a. zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch
  • Aufbau einer Wissensplattform für Sicherheitsbehörden
  • Personalaufbau und weiterer Aufbau der technischen Ausstattung
Im Einzelnen plant die ZITiS folgende konkrete Maßnahmen:
Stärkung der digitalen Souveränität
Ein für die Auftragserfüllung wichtiger Teil der technischen Geräte, Werkzeuge und Methoden im Bereich der digitalen Forensik, Informationstechnischen Überwachung (ITÜ), Datenanalyse und Mustererkennung wird aus dem Nicht-EU-Ausland bezogen, da sie auf nationaler Ebene oder in der EU kaum noch verfügbar sind. Die Sicherheitsbehörden benötigen jedoch gerade in ihren kritischen Arbeitsfeldern zuverlässige Lieferanten und Werkzeuge, deren Funktionsweise auch vor dem Hintergrund einer Nutzung für den polizeilichen Eingriff in Grundrechte (ITÜ-Maßnahmen) abschließend transparent darzulegen ist.
Aus diesem Grund sind die Fähigkeiten und Technologien, die für eine souveräne nationale Handlungsfähigkeit notwendig sind, gezielt zu fördern. ZITiS als zentrale Stelle treibt den Aufbau kritischer Kernfähigkeiten und Fachwissen voran, um die Abhängigkeit von zumeist Nicht-EU-Herstellern zu verringern.
Zudem leistet ZITiS als zentrale FuE-Einrichtung im GB des BMI einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Souveränität durch das Vorantreiben konkreter Standards und das Evaluieren kommerzieller Produkte auf ihre Verwendbarkeit, Funktionsfähigkeit und nicht zuletzt durch die stetige Spezialisierung von IT-Fachkräften.
Erforschung und Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Untersuchung digitaler Beweismittel
Die Menge und Komplexität digitaler Spuren nimmt stetig zu (z. B. Speicherkapazitäten, Cloud-Speicherdienste, Verschlüsselungen), daher besteht die zeitkritische Notwendigkeit im Bereich der digitalen Forensik Werkzeuge und Methoden zur Sicherung und Auswertung digitaler Spuren zu erforschen und zu entwickeln. Im Jahr 2021 liegen die Schwerpunkte weiterhin auf der Forensik von Automotive IT sowie auf der forensischen Untersuchung von mobilen Endgeräten, Drohnen und Malware. Zudem arbeitet die ZITiS weiterhin am Aufbau und Betrieb eines Hochleistungsrechners (u. a. Entschlüsselung von kryptierten, sichergestellten Beweismitteln). Die dafür in 2018 begonnenen Arbeiten werden in 2021 und in den Folgejahren weitergeführt und ausgebaut, um die Ermittlungsarbeit und Auswertetätigkeit der Sicherheitsbehörden bei zunehmender Anzahl verschlüsselter Daten zu stärken. Dabei stellt die ZITiS die technischen Mittel bereit, die es den jeweiligen Sicherheitsbehörden ermöglichen, eigenständig sicher gekapselte Rechenaufträge auf dem Hochleistungsrechner durchzuführen.
In der Gewinnung von Inhaltsdaten im Bereich TKÜ und Digitalen Forensik liegen die Schwerpunkte der Arbeit im Bereich der Kryptoanalyse im Jahr 2021 auf dem Reverse Engineering von Applikationen, Firmware und Hardwarekomponenten zur Verschlüsselung.
Entwicklung neuer Methoden in der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bzw. Informationstechnischen Überwachung (ITÜ)
Die Telekommunikationsüberwachung ist für die effektive Durchführung von Ermittlungen, insbesondere im Bereich des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität, bis dato eines der wichtigsten Ermittlungsinstrumente von Polizei und Nachrichtendiensten. Deutlich wird dies auch anhand der aktuellen Gesetzesvorhaben und der notwendigen Anpassungen u.a. TKG, TMG und TKÜV. Der dynamische Wandel des Kommunikationsverhaltens der Gesellschaft und der durch die Dominanz der großen Internetunternehmen getriebene technische Wandel erfordert hochspezialisiertes Personal, um das Ermittlungsinstrument TKÜ weiterhin für die Sicherheitsbehörden nutzbar zu machen.
Daher ist es die Aufgabe der ZITiS, als technischer Dienstleister für die deutschen Sicherheitsbehörden, diesen Herausforderungen zu begegnen und als zentrales Forschungs- und Entwicklungszentrum technische Lösungen im Bereich der TKÜ bereitzustellen. Durch die aktive Teilnahme an technischen Standardisierungsgremien ist ZITiS in der Lage, innovative technische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und auf ihre Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung der BOS zu bewerten. So ist eine zielgerichtete Information und Beratung von Politik, Leitungsebene der Behörden und Technik sichergestellt.
Der Schwerpunkt im Jahr 2021 wird auf dem Aufbau eines Entwicklungszentrums ITÜ, in Kooperation mit dem BKA liegen.
Entwicklung von Ermittlungs- und Analysewerkzeugen mit Unterstützung durch Methoden der KI zur Stärkung der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz und der organisierten Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten
Hasskommentare und Hasskampagnen haben in den vergangenen Jahren mit dem enormen Wachstum des Internets und der rasanten Verbreitung in sozialen Netzwerken insgesamt eine beispiellose Dynamik erfahren. Vor allem die sich im Netz bietende vermeintliche Nutzeranonymität motiviert Einzelpersonen und Gruppen, Hass gegenüber Andersdenkenden zu verbreiten. Zur strafrechtlichen Verfolgung hat der Deutsche Bundestag am 12. Juni 2020 das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verabschiedet.
Zur Unterstützung der Ermittlungen durch BKA und BfV mit modernen Ermittlungswerkzeugen befasst sich die ZITiS in diesem Zusammenhang mit Methoden zur Erkennung und Analyse von strafbaren Netzinhalten. Hier werden u.a. KI-Anwendungen zur Objekterkennung in Bildern und Videos, sowie Sprach- und Sprechererkennung und die semantische Analyse von Texten erforscht und entwickelt.
Eine besonders große Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden stellt darüber hinaus auch die stetig wachsende Anzahl an Plattformen zur Verbreitung kinderpornographischen Materials dar, die durch oft professionell agierende IT-Spezialisten betrieben werden. Diese Straftaten können oft in der Anonymität des Deep Webs bzw. Darknets begangen werden, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden direkte Möglichkeiten der Überwachung haben, da sich die Betreiber durch die Nutzung von Verschlüsselung und Anonymisierungsdiensten der Überwachung bewusst entziehen. Die Verabschiedung des ,,Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings" erlaubt eine sog. Keuschheitsprobe als dienstliche Handlung im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dabei darf es sich ausschließlich um fiktionale Darstellungen von kinderpornografischen Inhalten, also rein mittels Computertechnologien erstellter, aber täuschend echt aussehender Abbildungen handeln. Die Herstellung solcher fiktionalen Abbildungen für Keuschheitsproben ist technisch sehr anspruchsvoll und bedarf der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien.
Ziel der ZITiS ist es, den Ermittlern neue und wirksame Werkzeuge zur schnellen Identifikation und Bekämpfung solcher Plattformen zu liefern.
Aufbau einer gemeinsamen Wissens- und Entwicklungsplattform zur Stärkung des koordinierten Austausches von Know-How der Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben und interessierter Länder
Eine der zentralen Aufgaben der ZITiS ist die Entwicklung einer modernen, bereichsübergreifenden Wissens- und Entwicklungsplattform, um die bei der ZITiS gewonnenen Erkenntnisse bestmöglich an die Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben zu verteilen und allen Experten eines Themenfeldes eine zentrale und sichere Austauschplattform zu bieten.
Die zu schaffende Plattform soll behördenübergreifend genutzt werden können und mittelfristig Informationen aus verschiedenen Datenquellen zur Verfügung stellen. Die Herausforderung besteht hierbei in der sicheren Aufbewahrung auch VS-eingestufter Informationen und der VS-konformen Trennung verschiedener Nutzer und Organisationen.
Schwerpunkt des Jahres 2021 wird dabei die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur sein, die es ZITiS ermöglicht, eine solche Plattform zu betreiben und den Kunden einen deutlichen Mehrwert zu bisher existierenden Lösungen zu bieten.
Gewinnung und Ausbildung von hochqualifiziertem Personal durch hauseigene Schulungen und die Einrichtung spezialisierter Studiengänge an der Universität der Bundeswehr
Die bei Gründung als besondere Herausforderung identifizierte Personalgewinnung im Bereich der MINT-Absolvent*innen sowie der Fachkräfte mit entsprechender Berufserfahrung wurde durch die Einführung neuer Verfahren im Personalmarketing und der Personalgewinnung hervorragend gemeistert. Für die erfolgreiche Personalrekrutierung nutzt die ZITiS verschiedene moderne Kommunikationskanäle, ist auf Fach- und Absolventenmessen, an Hochschulen sowie in entsprechenden Onlineplattformen präsent.
Eine besondere Herausforderung für alle Behörden des Bundes ist die Gewinnung von Personal in technischen Nischen wie z.B. Re-Engineering, Entwicklung von FPGA-Technologie, TKÜ-Technik und Kryptoanalyse. Aus diesem Grund bildet ZITiS in Kooperation mit der Universität der Bundeswehr nicht nur Studenten in den Fachrichtungen ,,Cybersicherheit" und ,,Informatik" aus, sondern hat mit dem Forschungsinstitut CODE an der Universität der Bundeswehr ein Vertiefungsmodul ,,Cyber Network Capabilities" eingerichtet, um Studenten im Studiengang ,,Cyber-Sicherheit" Spezialkenntnisse zu vermitteln, die sie nach ihrem erfolgreichen Studienabschluss beim Einsatz in den entsprechenden Fachreferaten bei ZITiS benötigen. Diese Mitarbeiter werden dann im Anschluss mit Fachlehrgängen zu den dringend benötigten hoch qualifizierten Spezialisten ausgebildet.
Ziel ist es, in Deutschland einzigartige technische und personelle Voraussetzungen zu schaffen, um Forschung und Entwicklung auf Vorreiterniveau betreiben zu können.
https://netzpolitik.org/2020/zitis-hacker-behoerde-bekommt-66-millionen-euro/
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

EU setzt Telegram auf Piraterie-Watchlist
16. Dezember 2020 Peter Mühlbauer
Stakeholder-Sorge oder Teil eines Medienkrieges mit Russland?
Seit 2018 gibt die EU-Kommission eine "Counterfeit and Piracy Watch List" heraus. In der aktuellen Fassung, die diese Woche erschien, finden sich neben einschlägig bekannten Sharehostern, Referrern und Arzneimittelanbietern auch zwei Überraschungen: VKontakte das russische Facebook, und der russische Messengerdienst Telegram, der in anderen Ländern gerne von Oppositionellen genutzt wird (vgl. "Barbarischer Akt": Todesstrafe für einen Dissidenten in Iran).
Dienste weisen Anschuldigungen zurück
Den Angaben der EU-Kommission nach entstand die Liste aus einer Konsultation von "Stakeholdern", deren Meldungen man von "unparteiischen und verlässlichen Quellen" überprüfen ließ. Telegram sei Stakeholdern aus dem Verlagswesen, der Musikindustrie und dem Fernsehbereich als Problem gemeldet worden. Dabei hätten die Melder beklagt, dass das Unternehmen Beschwerden über das Teilen von Inhalten und Links nur "unzureichend" nachkomme. Außerdem habe man bei der Zusammenstellung der Liste auch berücksichtigt, wie populär Dienste sind - und Telegram sei inzwischen alleine für Android-Geräte mehr als 100 Millionen Mal heruntergeladen worden.
Telegram entgegnete auf die Anschuldigungen, man reagiere auf berechtigte Beschwerden binnen 24 Stunden und habe alleine auf Meldungen der italienischen Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni (AGCOM) hin 26 Kanäle gelöscht. Darüber hinaus gehe man "sehr erfolgreich" gegen Terrorpropaganda und Kinderpornografie vor.
Über VKontakte, wo inzwischen über 500 Millionen Profile angelegt wurden, beschwerte sich der EU-Kommission zufolge unter anderem "audiovisuelle Industrie", die sich an eingebetteten Videoplayern stört. Weitere Beschwerden kamen von Verlegern, die das Teilen von Lehrbüchern beklagten. Hier sei es durch die Möglichkeiten zur Gruppenbildung und die Suchfunktion auch Fremden möglich, geteilte Inhalte zu finden und herunterzuladen.
Dieses Portal entgegnete auf die Vorwürfe, es habe 1,36 Millionen Immaterialgüterrechtsbeschwerden bearbeitet und auf den Großteil davon mit einer Entfernung der Inhalte binnen 24 Stunden reagiert. Zusätzlich setze man nun Software zur automatischen Erkennung solcher Inhalte ein und mache User nun nicht mehr nur in den Nutzungsbedingungen, sondern bei jedem Upload darauf aufmerksam, dass sie Immaterialgüterrechte beachten müssen. Ein großer Teil der Bewegtbilder werde aber von russischen Fernsehsendern und anderen Rechteinhabern selbst hochgeladen.
Anti-NetzDG
In Russland plant man währenddessen ein Gesetz, dass Strafen für den Google-Videodienst YouTube und andere Plattformen vorsieht, wenn sie ohne in Moskau akzeptable Begründung Videos russischer Anbieter sperren, löschen oder zugangsbeschränken. Vorher hatten mehrere solcher Fälle viel viel öffentliches Aufsehen erregt. In einem davon hatte YouTube eine
Dokumentation des öffentlich-rechtlichen Kanals Rossija 1 mit einem Hinweis auf angeblich "unangemessene oder beleidigende Inhalte" versehen, weil dort die Geiselnahme und der dschihadistische Massenmord an Kindern in einer Schule in Beslan nicht in einer Weise dargestellt wurde, die Aufregung ausschließt.
In einem anderen hatte YouTube den Live-Kanal des öffentlich-rechtlichen Fernsehmoderators Vladimir Soloviev trotz entsprechender Zugriffszahlen aus den Trends mit den beliebtesten neuen Videos entfernt. Und in einem dritten hatte der Google-Dienst gleich einen ganzen Kanal gesperrt: Den des russischen Deutsche-Welle-Äquivalents Sputniknews, das inzwischen in SNA umbenannt wurde (vgl. YouTube sperrt Sputniknews).
Pornhub sehr streng
Sichtbarere Folgen als die jüngsten Aktivitäten in Brüssel und Moskau könnten für viele Social-Media-Nutzer aber die im kanadischen Montreal und im europäischen Steuerparadies Luxemburg haben, wo Pornhub seine Sitze hat. Nach Anschuldigungen der New York Times, dass dort Aufnahmen mit Minderjährigen zu sehen waren, entschloss sich das Portal zu einem radikalen Schritt, den es gestern bekannt gab: Es löscht alle in der Vergangenheit von nicht verifizierten Nutzern hochgeladenen Inhalte und lässt künftig nur noch solche von Unternehmen und Personen zu, die mit Pornhub einen Vertrag über das Teilen der Werbeerlöse abschließen. (Peter Mühlbauer)

https://www.heise.de/tp/features/EU-setzt-Telegram-auf-Piraterie-Watchlist-4992031.html
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denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Das Internet der Körper
Das Weltwirtschaftsforum verkündete jüngst nicht nur den Great Reset, sondern auch die maschinelle Vernetzung der Menschenkörper im ,,Internet of Bodies".
Das Weltwirtschafsforum wurde zwar von niemandem gewählt, es tritt aber fast wie eine Weltregierung auf und offenbart regelmäßig die Pläne der Machteliten für die Menschheit. Im Juli 2020 verkündete das Weltwirtschaftsforum ganz offiziell den Eintritt in die neue Ära des Internets der Körper samt ,,Geräten, die implantiert, verschluckt oder getragen werden können" (1-4).

Bild: Auszug des Titelbildes des Briefing Papers des WEF vom Juli 2020 zum Internet of Bodies (2-4)
In dem Beitrag ,,The Internet of Bodies is here. This is how it could change our lives" – auf Deutsch ,,Das Internet der Körper ist da. So könnte es unser Leben verändern" – vom Juni 2020 heißt es auf der Website des Weltwirtschaftsforums:
,,Wir treten in die Ära des ,Internet der Körper' ein: Wir sammeln unsere physischen Daten über eine Reihe von Geräten, die implantiert, verschluckt oder getragen werden können. Das Ergebnis ist eine riesige Menge an gesundheitsbezogenen Daten, die das Wohlbefinden der Menschen auf der ganzen Welt verbessern und sich als entscheidend für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erweisen könnten."
Des Weiteren wird unter der Zwischenüberschrift ,,Connecting our bodies" – ,,Unsere Körper verbinden" – auf die vielfältigen Überwachungsmöglichkeiten der neuen Körpervernetzung hingewiesen sowie darauf, dass darüber auch die Abgabe von Mitteln in den Körper gesteuert wird. Es wird also nicht nur überwacht, sondern auch per Knopfdruck oder Programm in den Körper des Menschen eingegriffen. Die entsprechenden Nano-Roboter nennt das WEF ,,digitale Pillen". Die Missbrauchsmöglichkeiten, Gebrauchsmöglichkeiten und Steuermöglichkeiten sind hier fast grenzenlos, nicht nur für Gesundheitsexperten. Das Weltwirtschaftsforum schreibt:
,,Für Gesundheitsexperten öffnet das Internet der Körper das Tor zu einer neuen Ära der effektiven Überwachung und Behandlung.
2017 genehmigte die US Federal Drug Administration die erste Verwendung digitaler Pillen in den Vereinigten Staaten. Digitale Pillen enthalten winzige, einnehmbare Sensoren sowie ein Medikament. Nach dem Verschlucken wird der Sensor im Magen des Patienten aktiviert und überträgt Daten an sein Smartphone oder andere Geräte."
Medikament oder Gift ist oft nur eine Frage der Dosis. Und vernetzt wie eine Borg-Drohne oder ein Matrix-Opfer, sollte man immer schön brav bleiben, schreibt des Weltwirtschaftsforum (5):
,,Gleichzeitig können die Daten aus dem Internet der Körper genutzt werden, um Vorhersagen und Rückschlüsse zu treffen, die den Zugang einer Person oder Gruppe zu Ressourcen wie Gesundheitsversorgung, Versicherung und Beschäftigung beeinflussen können."
Verweise
(1) https://www.weforum.org/agenda/2020/06/internet-of-bodies-covid19-recovery-governance-health-data/
(2) http://www3.weforum.org/docs/WEF_IoB_briefing_paper_2020.pdf
(3) https://blog.fdik.org/2020-12/WEF_IoB_briefing_paper_2020.pdf
(4) http://blauerbote.com/wp-content/uploads/2020/12/WEF_IoB_briefing_paper_2020.pdf
(5) 
https://www.youtube.com/watch?v=JHGITJqMbO4
http://blauerbote.com/2020/12/28/das-internet-der-koerper/
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
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(André Gide)

Hans

15 Kilometer
6. Januar 2021 Egon W. Kreutzer Deutschland - allgemein, Medizin, Satire
Die 15 Kilometer sind eine sehr klug gewählte Distanz.
Gibt es unter der deutschen Bevölkerung doch kaum noch jemanden, der innerhalb eines Tages die Distanz von 30 Kilometern (a: hin, b: zurück), zu Fuß zu überwinden in der Lage wäre. Die Kontrolle von Fußgängern erweist sich damit als überflüssig. Im Gegenteil: Der Fußgänger beweist durch seine Fortbewegungsweise sein Vertrauen in die Regierung und seine Folgsamkeit in einer Art und Weise, die man geradezu als ,,Outing" bezeichnen muss.
Autofahrer sind trotz der erheblich größeren Reichweite und höheren Geschwindigkeit zwar in der Lage, die 15 km Linie zu überrollen, aber eben auch leicht zu kontrollieren. Da gibt es doch diese einfachen Gerätschaften, die in der Lage sind, die Nummernschilder fahrender Autos zu erkennen. Ich bin mir nicht sicher ob die momentan erlaubt sind, oder verboten, irgendetwas war da mal umstritten, mit verdachtsunabhängig und Massendatenvorratsspeicherung.  In Corona Zeiten wird die Güterabwägung aber immer dahin führen, dass das Kontrollrecht des Staates als übergeordnetes Rechtsgut anzusehen ist, so dass der Einsatz dieser Geräte an allen Ein- und Ausfallstraßen von Gemeinden mit mehr 5.000 Einwohnern ermöglicht werden könnte. Vielleicht muss man ein paar Zehntausend davon nachbeschaffen, doch das festigt nur unsere Handelsbeziehungen mit China und sollte, rechnet man den Seetransport der Container mit ein, vor dem Ende des für Mai/Juni geplanten, verschärften Lockdowns auf jeden Fall gelingen.
Diese Kennzeichenerfassungsgeräte koppelt man dann über eine Satelliten-DSL-Verbindung mit den Kfz-Zulassungsstellen bei den Landratsämtern und mit dem digitalen Polizeifunk in den auf der Lauer liegenden Streifenwagen im Abstand von 1.154 m von den Erfassungsgeräten. Dort erscheinen auf dem Bildschirm innerhalb von 0,2 Sekunden die Kennzeichen jener Fahrzeuge, die – ausgehend von der Meldeadresse des Halters – den 15 km Radius überschritten haben. Den Streifenwagenbesatzungen verbleiben dann 30 bis 40 Sekunden (innerorts auch mehr) um sich auf das Eintreffen des verdächtigen Kennzeichens einzustellen, die Kelle zu zücken und das herannahende Fahrzeug anzuhalten. Sodann wird der triftige Grund erfragt und dazu ein Protokoll erstellt. Dann darf der Pkw entweder weiterfahren oder er wird zurückverwiesen. Die Überprüfung des ggfs. angegebenen triftigen Grundes erledigt das Backoffice der Polizei, das dann im Verdachtsfall auch den vollautomatischen Versand eines Bußgeldbescheides auslöst.
Bleibt ein kleines Problem.
Die Radfahrer.
Überall wo Radfahrer auftauchen, stellen sie das ungelöste, ja unlösbare Problem her und dar. Warum also nicht auch hier.
Unter einer konservativen Regierung, also zum Beispiel mit erkennbarer CDU-Beteiligung, wäre es natürlich ein Leichtes, allen schon beschlossenen Verboten auch noch ein Radfahrverbot nachzuschieben. Damit wäre der Fall gelöst und Corona um mindestens 5 Inzidenzwertpunkte zurückgeworfen.
Unter der amtierenden, ja, kann man so sagen: Amtieren tun sie, Regierung ist ein Radfahrverbot allerdings das Allerletzte. Wer noch einen Rest Hoffnung hegt, am 26. September 2021 über die 5-%-Hürde zu springen, wird sich die Chance, sich den Grünen als Koalitionspartner anzudienen, nicht durch ein Radfahrverbot selbst vermasseln wollen. Zwar ist auch der Antrieb per Musculus gastrocnemius mit erhöhtem CO2-Ausstoß verbunden, doch so lange die DUH noch nicht gegen die Emissionen der Radler klagt, und das wird sie wohl erst tun (vermutlich gibt es einen geheimen Stufenplan), wenn auch der letzte in Deutschland zugelassene Verbrenner-Pkw seine Emissionen im osteuropäischen Ausland oder in Afrika erzeugt, solange also die DUH nicht klagt, wird es eher mehr sechsspurige Popup-Radwege als Parkplätze in den Städten geben.
Die Berliner Polizei hat in der Hauptstadt der Radfahrer zwar im Oktober letzten Jahres, das wäre gerade noch rechtzeitig gewesen, eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder gefordert, doch wie das in Berlin so ist, alles dauert seine Zeit, und das nicht selten öfter als einmal.




Es darf also im Sinne der weiter verbesserten Bekämpfung der Pandemie darauf gehofft werden, dass am 25. Januar, wenn die nächste Eskalationsstufe gezündet wird, überhaupt nur noch eine Fortbewegungsart zugelassen wird, nämlich die Fußgängerei.
Hätte man gestern bei der Erfindung der 15 km Leine die Radfahrer nicht vergessen, hätte man diesen Schritt sicherlich vorgezogen und sich damit die Bestellung von Kennzeichenerfassungssystemen in China gleich schenken können, aber wie man hört, hat Andreas Scheuer das Bestellfax schon rausgehauen. So was wie die Spahn'sche Impfdosenkrise will er nämlich unbedingt vermeiden, er hat ja so schon genug vermurkst und fürchtet sehr, dass Angela Merkel tatsächlich einmal auspacken könnte.
 

Ja, liebe Leute. Wie sagt die Vorsitzende der Ministerpräsidenten-Videokonferenz so schön:
Wir fahren auf Sicht.
Manchmal klingt es zwar, als würde nach Gehör gefahren, doch davon darf man sich nicht bange machen lassen. Das klingt schlimmer als es ist. Spätestens beim ganz großen Knall und Totalschaden werdet ihr wissen, dass alles was ihr bisher erlebt habt, nur Kinderkram war.

https://egon-w-kreutzer.de/15-kilometer
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Es war einmal ... - Bundesregierung will nun doch Geimpften Sonderrechte verleihen
9 Jan. 2021 15:32 Uhr
Die neuen Quarantäneregeln für Reisende begünstigen Menschen mit einem Impfschutz gegen Corona. Noch Ende Dezember hatte sich die Regierung allerdings gegen Sonderrechte ausgesprochen. Ländervertreter sollen von der neuen Verordnung "irritiert" sein.
Quelle: www.globallookpress.com
Ein Impfpass mit einer eingetragenen Corona-Impfung. Der BioNTech/Pfizer-Impfstoff wird in der EU unter dem Namen Comirnaty eingetragen.
In der neuen Musterquarantäneverordnung der Bundesregierung, die dem Handelsblatt vorliegt, werden Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht aufgeführt. Der Pflichttest und die Quarantäne sollen demnach für Reisende entfallen, die eine "Impfdokumentation über eine mindestens 14 Tage vor Einreise bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2" vorlegen können.
Reisen bald nur noch mit digitalem Impfzertifikat? WHO arbeitet an "gemeinsamen Standards"
Der Zeitung zufolge soll eine Immunität nach einer überstandenen Corona-Infektion den Betroffenen Sonderrechte verleihen: Laut Musterverordnung gilt die Ausnahmeregelung auch für "Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch Nukleinsäurenachweis bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen".
Die Passagen seien politisch heikel, weil die Bundesregierung möglichen Impfprivilegien zuvor eine klare Absage erteilt hatte. Damit werde ein Versprechen gebrochen.
Zitat"Keiner sollte Sonderrechte einfordern, bis alle die Chance zur Impfung hatten", hatte beispielsweise Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kurz nach dem Impfstart in Deutschland am 27. Dezember gesagt.
Es sei diese gegenseitige Rücksicht, die die Nation zusammenhalte. "Gegen die Pandemie kämpfen wir gemeinsam – und wir wer­den sie nur gemeinsam überwinden."
Ähnlich äußerten sich auch die Rechtspolitiker der Koalition. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnehmen oder Restaurants Nicht-Geimpften den Zutritt verwehren. Eine solche Sonderregelung würde zu Spaltungen in der Gesellschaft führen", ließ sich der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner zitieren. Koalitionspolitiker kündigten sogar an, ein gesetzliches Verbot einer Vorzugsbehandlung von Menschen mit Corona-Impfung durch die Privatwirtschaft zu prüfen. 
Nach Informationen des Handelsblatts sorgte die Musterverordnung für kritische Nachfragen aus den Ländern beim Krisenstab des Bundes. Man sei mit Blick auf die Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften "irritiert und verärgert", sagte ein Ländervertreter.
Russland erwägt Ausstellung von Impfzertifikaten bei internationalen Reisen
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten sich in dieser Woche darauf verständigt, nicht zuletzt wegen der in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Virus-Mutationen die Regeln bei Einreisen zu verschärfen. Die umstrittene Musterquarantäneverordnung wurde auf der Grundlage der neuen Beschlüsse vom gemeinsamen Krisenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium erarbeitet und zur Umsetzung an die Bundesländer geschickt.
Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) und Weltgesundheitsorganisation WHO sprechen sich für die Ausstellung von Impfpässen aus. Die russische Regierung ist beispielsweise mit der Entwicklung eines Impfzertifikats beauftragt, um den russischen Bürgern das internationale Reisen künftig zu erleichtern. In Ungarn wird seit September von EU-Bürgern der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung gefordert
https://de.rt.com/inland/111558-corona-bundesregierung-will-geimpften-genesenen-sonderrechte-reiseverkehr-verleihen/
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(André Gide)

Hans

Facebook zwingt WhatsApp-Nutzer ab Februar, persönliche Daten zu teilen
9 Jan. 2021 11:10 Uhr
Facebook baut seine Macht aus und ändert erneut seine Datenschutzrichtlinien. Künftig müssen WhatsApp-Nutzer ihre persönlichen Daten auch mit Facebook teilen. Eine Option zur Ablehnung entfällt. Dabei geht es nicht mehr nur um Namen und Profilbilder.
Quelle: www.globallookpress.com © Daniel Karmann

Tausende WhatsApp-Nutzer haben bereits eine Information erhalten, dass sich die Nutzerrichtlinien ändern. Es bleibt nur die Option der Zustimmung oder auf einen anderen Dienst umzusteigen. 
Im Jahr 2014 übernahm Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp. Damals versprach der Technologie-Konzern, die Idee eines Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengerdienstes zu respektieren. Das neue, zu Facebook gehörende WhatsApp würde unter keinen Umständen Namen, Standortinformationen, Adressen oder Internetrecherche aus den verschlüsselten Unterhaltungen, die auf seiner Plattform geführt werden, ausspähen.
Dann im Jahr 2018 kündigte Facebook an, dass WhatsApp seine Daten mit anderen Tochterunternehmen teilen wird – es ließ den Nutzern aber die Möglichkeit, sich gegen die Updates zum Ausspähen auszusprechen. 
"Anstiftung zum Aufstand": Facebook verlängert Konto-Sperre von Trump bis Ende seiner Amtszeit
Ab dem 8. Februar dieses Jahres tritt bei Facebook nun eine neue Richtlinie in Kraft, die den Nutzern keine Option einräumt, um zu widersprechen. Danach gehören alle geteilten WhatsApp-Informationen zu Facebook. Die betroffenen Daten aber gehen weit über Namen und Profilbilder hinaus. Es werden neben Informationen über Telefonnummern, auch Transaktionsdaten und IP-Adressen mit Facebook geteilt. 

Auf der WhatsApp-Seite heißt es: 
ZitatWenn ein Nutzer Medien in einer Nachricht weiterleitet, speichern wir die Medien vorübergehend in verschlüsselter Form auf unseren Servern, um eine effizientere Zustellung von zusätzlichen Weiterleitungen zu ermöglichen. 
Zu den Informationen, die wir mit den anderen Facebook-Unternehmen teilen, gehören ihre Kontoregistrierungsinformationen (zum Beispiel ihre Telefonnummer), Transaktionsdaten, dienstbezogene Informationen, Informationen darüber, wie sie bei der Nutzung unserer Dienste mit anderen (einschließlich Unternehmen) interagieren, Informationen über mobile Geräte, ihre IP-Adresse und möglicherweise weitere Informationen, die im Abschnitt "Von uns gesammelte Informationen" in den Datenschutzrichtlinien genannt werden oder die wir nach ihrer Benachrichtigung oder aufgrund ihrer Zustimmung erhalten. 
Vonseiten des Tech-Giganten Facebook heißt es, dass die persönlichen Informationen verwendet werden können, um "zu helfen, unsere Dienste zu betreiben, bereitzustellen und zu vermarkten." Die Überwachung werde zudem mit dem Schutz vor "Spam, Drohungen, Missbrauch oder Rechtsverletzungen" begründet. Nutzer, die die neuen Richtlinien zur Datenweitergabe nicht akzeptieren, müssen eine Kontosperrung in Kauf nehmen. Gelöscht werden die Konten, wenn sich die betroffenen Nutzer innerhalb von 120 Tagen nicht den neuen Regelungen unterwerfen. 
Die US-amerikanische Kartellbehörde FTC hatte Facebook illegale Monopolbildung vorgeworfen. Die Änderung der Richtlinien könnte einer Trennung von Instagram und WhatsApp vorgreifen. Der Schritt erinnert an ein ähnliches Ultimatum, welches WhatsApp-Nutzern im Jahr 2016 gestellt wurde; die Menschen hatten damals 30 Tage Zeit, sich gegen die Weitergabe von Daten an Facebook zu entscheiden. Es kam heraus, dass die Plattform die Daten selbst dann teilte, wenn der Nutzer sich dagegen entschieden hatte. 
https://de.rt.com/international/111519-datensicherheit-ade-facebook-drangt-whatsapp/
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Hans

Corona und massenhafte Überwachung
27. Januar 2021 um 14:30 Ein Artikel von: Tobias Riegel
Eine bedenkliche Begleiterscheinung der Corona-Politik ist die Einführung von Mitteln der Massenüberwachung. Gleichzeitig gerät die Idee des Datenschutzes prinzipiell unter Druck. Dazu kommt, dass viele Bürger diese Entwicklungen unter dem Eindruck der ,,Pandemie"-Bekämpfung eher akzeptieren. Von Tobias Riegel.
Das Recht auf den Schutz der eigenen Daten gerät im Zuge der Corona-Politik unter den Druck eines vielstimmigen Chores. Hier folgen einige ausgewählte Stimmen. So forderte der Chef des Mobilfunk-Konzerns Vodafone Deutschland gerade, beim Thema Datenschutz ,,über unseren Schatten zu springen", wie Medien berichten: Mobilitätsdaten könnten helfen, die Krise schneller und besser zu bewältigen. Aktuell sei dies aber wegen des "hiesigen Datenschutzes" nicht gestattet. Er frage sich angesichts der aktuellen ,,Fallzahlen" aber, "ob wir jetzt nicht mal über unseren Schatten springen sollten". (...) "Personalisierte Daten wären ein weitreichender Schritt, selbst darüber sollte man aber nachdenken und reden können."
Der CDU-Politiker Friedrich Merz erklärte kürzlich laut Medien, dass Politik und Recht ,,viel zu viel auf den individuellen Datenschutz" ausgerichtet seien, auch wenn dies auf Kosten der Allgemeinheit gehe. Die Corona-Warn-App, so Merz, sei wirkungslos, da sie eine Nachverfolgung der Infizierten nicht ermögliche. Eine Tracking-App, wie sie etwa in Südkorea oder Japan erfolgreich zum Einsatz gekommen sei, sei ,,viel effizienter". In einem Gastbeitrag in der ,,Welt" wird so argumentiert:
Zitat,,Unser Datenschutz verhindert eine wirksame Corona-Warn-App: Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass es am Datenschutz keinerlei Abstriche geben darf – während die anderen Grundrechte massiv eingeschränkt werden. Doch es ist nicht zulässig, ein einzelnes Grundrecht zu verabsolutieren und die anderen Grundrechte dafür zu opfern."
Die Floskel vom ,,falsch verstandenen Datenschutz"
Und die NZZ ist erstaunt, dass ,,die Informationstechnik nicht ausreichend zur Bekämpfung der Corona-Pandemie genutzt" werde. In verschiedenen asiatischen Ländern – insbesondere Südkorea und Taiwan – würden Bewegungsprofile basierend auf den Handydaten zur Kontaktverfolgung und zur Isolierung Infizierter benutzt, so die Zeitung. Nicht nur China betreibe eine informationstechnische Beobachtung der Bevölkerung zur Seuchenbekämpfung, sondern auch demokratische Staaten. Weil manche dieser Länder mit ähnlichen Instrumenten aber auch die politische Zuverlässigkeit der Menschen sichern wollten, würde in westlichen Rechtsstaaten auf die entsprechenden Techniken verzichtet, beklagt die NZZ und fragt:
Zitat,,Und besteht in Deutschland (oder seinen europäischen Nachbarländern) wirklich die ernsthafte Gefahr, dass eine autoritäre Regierung sich daranmacht, die Bürger total zu überwachen? Diese These wird von einigen besorgten Datenschützern vertreten. Sie ist hier und heute durch nichts begründet."
Nicht immer wird die neue Technik begeistert begrüßt, was auch an Missbrauch durch Sicherheitsbehörden liegt. So gibt es in Singapur aktuell großen Unmut darüber, dass die erhobenen Daten nicht nur zum ,,Gesundheitsschutz" genutzt werden, sondern auch zur Strafverfolgung, wie Medien berichten: ,,Das Innenministerium bestätigte, dass die Daten von der Polizei für strafrechtliche Ermittlungen eingesehen werden könnten." Dieser Vorgang erinnert an die von der deutschen Polizei beschlagnahmten Gästelisten aus Gaststätten – eine Praxis, die ebenfalls den Ankündigungen, die Listen dienten nur dem ,,Gesundheitsschutz", widersprach. Die NachDenkSeiten haben in dem Artikel ,,Die Polizei und die Corona-Gästelisten: Mit Täuschung in die Vorratsdatenspeicherung?" über den Vorgang berichtet :
Zitat"Zusätzlich besteht die Gefahr, dass auf solch umstrittenen Wegen erhobene Daten (wenn sie einmal verfügbar sind und die Nutzung für ein begrenztes Feld erlaubt wurde) dann auch außerhalb des einst eingegrenzten Feldes genutzt werden könnten. Die Floskel vom ,falsch verstandenen Datenschutz' kennt man bereits von der Debatte um die Rechtfertigung der Voratsdatenspeicherung."
,,Der Staat muss Bewegungsprofile auswerten dürfen"
Zu Wort gemeldet hat sich auch Stefan Dräger, der Chef des größten Herstellers von Beatmungsgeräten weltweit, wie die ,,Welt" berichtet: ,,Der Staat muss Bewegungsprofile auswerten und nutzen dürfen." Laut Medien sagte Dräger weiter:
Zitat,,Um besser mit Corona leben zu können, könnte man darüber nachdenken, den Datenschutz aufzuweichen und dem Beispiel asiatischer Länder zu folgen. Nur traut sich kaum einer, das zu sagen."
Der Staat müsse Bewegungsprofile auswerten und das Wissen darüber nutzen dürfen, wer mit wem an welchem Ort Kontakt habe, so Dräger. Schützenhilfe für diese weitreichenden Überwachungs-Pläne erhält er von Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, wie Medien berichten. Brandl hält den coronabedingt geltenden 15-Kilometer-Bewegungsradius für schwer kontrollierbar. Als Alternative schlägt er vor, Bewegungsprofile aus Handys auszulesen.
,,Wegen Corona": Zugriff auf Standorte, Bewegungsprofile und Adressbücher
Wohin die Reise auch für uns gehen könnte, wenn man den hier zitierten Stimmen folgt, kann man an den abschreckenden Beispielen vieler Länder sehen: ,,Die Corona-Pandemie beschleunigt die digitale Massenüberwachung rasant", erklärt etwa die Initiative ,,Brot für die Welt" und führt aus:
Zitat,,In vielen Ländern kontrollieren Apps Bewegungen und Kontakte großer Teile der Bevölkerung. Manche Regierungen missbrauchen die Daten, um kritische Stimmen zu unterdrücken. Schätzungsweise eine Milliarde Menschen nutzen allein in China und Indien Tracing- und Tracking-Apps. Die Regierungen haben so Zugriff auf Standortdaten, Bewegungsprofile und im Fall der indischen App Aarogya Setu auch auf die Adressbücher der Nutzerinnen und Nutzer. Es fehlen Angaben zur Verwendung der Daten, Löschfristen und die Zusicherung, die Daten unter Wahrung der Anonymität auszuwerten. Offiziell gilt die Nutzung der Apps zwar als freiwillig, aber praktisch wird sie erzwungen."
Auf die Gefahr der Verstetigung der ,,Corona-Maßnahmen" weist ,,Amnesty International" hin:
Zitat,,Die jetzt getroffenen Maßnahmen könnten die Krise überdauern und bestimmen, wie Überwachung in einer Welt nach COVID-19 aussieht. (...) Sind Daten erst einmal gesammelt, besteht die Gefahr, dass sie auch für andere Zwecke eingesetzt werden als zum Schutz der Gesundheit."
Die Initiative fährt fort:
Zitat,,Einige Regierungen arbeiten mit Unternehmen zusammen, die in der Vergangenheit den Respekt vor den Menschenrechten vermissen ließen. Die umstrittenen US-amerikanischen Anbieter von Überwachungstechnologie Clearview AI und Palantir befinden sich Berichten zufolge in Gesprächen mit US-Behörden. Das israelische Überwachungsunternehmen NSO Group, das seine Produkte an Regierungen mit erschreckender Menschenrechtsbilanz verkauft, vertreibt jetzt ein Big-Data-Analysetool, das angeblich die Ausbreitung des Virus über die Bewegungsdaten der Menschen nachvollzieht."
Kontrolle und Zensur
Begleitet wird diese Entwicklung hin zu mehr Überwachung von einer Verengung des Debattenraums in fast allen großen Medien und einer sich verschärfenden Praxis von Löschungen der Beiträge Andersdenkender in den sozialen Medien. Diese Entwicklung ist in Deutschland nicht zu leugnen, in anderen Ländern ist sie teils noch weiter fortgeschritten. So habe die ,,Corona-Pandemie zu einem ,dramatischen Verfall' der Freiheit im Internet geführt" – zu diesem Ergebnis kommt die teils fragwürdige US-Organisation ,,Freedom House", wie die ,,Süddeutsche Zeitung" bereits im Herbst berichtete. Bei dem Absatz ist aber zu beachten, dass sich die Zensur zumindest hierzulande nicht gegen ,,Informationen über die Ausbreitung der Pandemie" richtet, sondern gegen kritische Standpunkte gegenüber der offiziellen Corona-Politik:
Zitat,,Dieses Jahr zeige sich ein 'besonders düsteres' Bild. Staatliche und private Akteure in zahlreichen Ländern hätten die Krise genutzt, um online veröffentlichte Informationen zu steuern, kritische Berichte zu unterdrücken und neue Technologien zur sozialen Kontrolle zu installieren. Behörden hätten in mindestens 28 von 65 untersuchten Ländern Websites gesperrt oder einzelne Nutzer, Plattformen oder Online-Publikationen gezwungen, Informationen über die Ausbreitung der Pandemie zu löschen. In mindestens 13 Ländern sei das Internet zeitweise ganz abgeschaltet worden, besonders häufig in Regionen, in denen Minderheiten leben. Neue Gesetze zur Eindämmung vermeintlich falscher Nachrichten über das Infektionsgeschehen oder zum Erhalt der öffentlichen Ordnung würden vielfach missbraucht."
Zur Massen-Kontrolle über ,,Corona-Warn-Apps" in anderen Ländern schreibt die Zeitung:
Zitat,,Es ist möglich, diese Apps so zu programmieren wie die von Datenschützern gelobte deutsche Corona-Warn-App. (...) In mindestens 54 Ländern aber existieren laut dem Bericht nur minimale Vorkehrungen gegen den Missbrauch solcher sensiblen Informationen, die zudem vielfach mit bereits existierenden, öffentlich oder privatwirtschaftlich erhobenen Daten über die Bürger gekoppelt und an verschiedene Behörden weitergegeben würden. (...) In pakistanischen Geheimdienstberichten sei die Rede von abgehörten Telefonaten in Krankenhäusern, mit denen ermittelt werden solle, ob Freunde und Bekannte von Patienten ebenfalls Symptome zeigen. (...) Südkoreanische Beamte griffen auf Kreditkartenabrechnungen, Handystandorte und Sicherheitskameras zu, um die Ausbreitung des Virus zu überwachen."
,,So überwacht der Arbeitgeber seine Mitarbeiter! Fünf Methoden im Test"
Ein weiteres potenzielles Feld der zukünftigen Massenüberwachung ist der Arbeitsplatz. Dass Corona als ,,Türöffner für Überwachung der Mitarbeiter" genutzt werden kann, haben die NachDenkSeiten im gleichnamigen Artikel beschrieben:
Zitat,,Die Einführung eines ,Ökosystems' an Werkzeugen zur betriebsinternen Überwachung der Mitarbeiter wird von PWC mit dem ,Schutz der eigenen Mitarbeiter in Bezug auf Hygiene und Infektionsrisiken' begründet. (...) Laut DLF haben auch andere IT-Firmen oder Unternehmensberatungen wie die Boston Consulting Group (BCG) erkannt, dass Firmen einen Bedarf an ,Pandemie-Kontrollsystemen' hätten, und würden diese nun anbieten. (...) Dabei proklamieren die meisten Unternehmen, die Nutzung der Apps beruhe auf Freiwilligkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Doch diese ,Freiwilligkeit' ist gegenüber dem Arbeitgeber nicht gegeben."
Aktuell untersucht ,,Stiftung Warentest", welche Mittel hier gerade noch legal wären. Laut Medien heißt es dort: ,,Was ist erlaubt, was nicht? So überwacht der Arbeitgeber seine Mitarbeiter! Fünf Methoden im Test". Der Bericht fährt fort:
Zitat,,Webcam-Aufzeichnungen: Manche Software ermöglicht es, Beschäftigte über die Kamera des Rechners zu kontrollieren. Eine solche Videoüberwachung ohne jeglichen Anlass ist in aller Regel verboten. Besteht etwa der Verdacht, dass Beschäftigte bei den Arbeitszeiten betrügen, kann eine heimliche Überwachung ausnahmsweise und zeitlich eng begrenzt zulässig sein, erklärt Stiftung Warentest. Allerdings nur dann, wenn sie das einzig mögliche Mittel ist, den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen."
Viele Menschen würden die in diesem Text thematisierten Kontrollmaßnahmen eigentlich nur vorübergehend und nur zur akuten Gefahrenabwehr akzeptieren. Unter dem Eindruck einer angstschürenden Medienkampagne sieht das aber schon anders aus. Der oben zitierte Bericht von Freedom House schließt mit der berechtigten Warnung vor einer Verstetigung der offiziell als nur temporär dargestellten Maßnahmen:
,,Die Autoren des Berichts schreiben, dass es ,schwierig, wenn nicht unmöglich' sein werde, solche Instrumente zur Überwachung wieder außer Betrieb zu nehmen, nachdem das Virus bezwungen ist. Die Geschichte zeige, ,dass neue staatliche Vollmachten für gewöhnlich die ursprüngliche Bedrohung überdauern'."
https://www.nachdenkseiten.de/?p=69231
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(André Gide)

Hans

Neu: Netzwerke von Überwachungskameras können eine Person über grössere Distanzen verfolgen
[align=left]Indische Forscher entwickelten einen Algorithmus zur Überlagerung und Auswertung von zahlreichen Kameras[/align]
[align=left]Veröffentlicht am 9. Februar 2021 von Red.[/align]



[align=left]Die Zukunft der totalen polizeilichen Überwachung ist dank Forschern des Indian Institute of Science (IISc) wieder ein Stück düsterer geworden. IISc-Forscher haben einen Weg gefunden, ein riesiges Netzwerk von CCTV-Kameras in ein massives Überwachungsnetzwerk zu verwandeln, das ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Person verfolgen kann. Bisher war dazu menschliche Überwachung oder ein Tracking-Signal notwendig, z.B. von einem SmartPhone.
Gemäss VentureBeat kann die Polizei die Algorithmen der künstlichen Intelligenz (KI) von «Anveshak» nutzen, um die Bewegungen einer Person zu verfolgen, indem sie mehrere Überwachungskameras aus verschiedenen Quellen nutzt.
Anveshak, das Hindi-Wort für "Ermittler", gibt den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, die Kamerafeeds von tausenden CCTV-Kameras zu überlagern, um eine einzelne Person[en] zu verfolgen.
Anveshak ist in der Lage, die Standorte und Überschneidungspunkte von 1000 Kamera-Feeds zu kennen, sowie die möglichen Pfade, die ein Objekt (z. B. ein gestohlenes Auto) oder eine Person durch diese Feeds nehmen könnte. Bis jetzt standen dazu eine unüberschaubar große Menge an Videodaten von mehreren Kameras zur Verfügung.
[/align]
Neu: Netzwerke von Überwachungskameras können eine Person über grössere (...) - Corona Transition (corona-transition.org)
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Hans

Hexenjagd auf ukrainische Journalisten

11. Februar 2021 um 9:00 Ein Artikel von Ulrich Heyden | Verantwortlicher: Redaktion
Ein ukrainischer Ultranationalist hat eine ,,Schwarze Liste" von 1.500 Fernsehjournalisten erstellt, deren Kanäle wegen ,,Propaganda" von Präsident Wolodymir Selenski abgestellt wurden. Das Desinteresse der deutschen Medien an diesen Entwicklungen in der Ukraine ist erschreckend. Aus Moskau berichtet Ulrich Heyden.

Am 3. Februar 2021 hat der ukrainische Präsident Wolodymir Selenski die oppositionellen Fernsehkanäle 112, NewsOne und ZIK abgeschaltet. Selenski erklärte, die drei Kanäle würden ,,Propaganda" betreiben. Mit dieser Formulierung wird eine Parteinahme für Russland unterstellt.
Selbst Präsident Selenski trat im ,,Propaganda-Sender" auf
Wie das oppositionelle Kiewer Portal strana.ua berichtete, ist der Vorwurf der "Propaganda" gegen die drei Fernsehkanäle heuchlerisch. Denn bei den drei am 4. Februar abgeschalteten Fernsehkanälen ZIK, NewsOne und 112 seien zahlreiche hohe ukrainische Politiker und Beamte aufgetreten. In Sendungen der drei Kanäle aufgetreten sind keine Geringeren als der erste Präsident der Ukraine, Leonid Kutschma, der Leiter des rechtsradikalen Nationalen Korpus, Andrej Biletski, und sogar der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenski. Einen Monat vor der Abschaltung gab die Pressesprecherin von Selenski, Julia Mendel, dem Fernsehkanal ZIK ein Exklusiv-Interview. Jetzt erklärt Mendel, der Fernsehkanal sei propagandistisch und die Abschaltung der Fernsehkanäle völlig dem Gesetz entsprechend.
Präsidenten-Partei nur auf Platz drei
Dass der ukrainische Präsident jetzt massiv gegen oppositionelle Medien vorgeht, hängt offenbar damit zusammen, dass die Popularität von Selenski und seiner Partei ,,Diener des Volkes" massiv gesunken ist. Grund für den Popularitätsverlust der Präsidenten-Partei ist, dass Selenski keines seiner Versprechen gehalten hat. Der Krieg gegen die ,,Volksrepubliken" Donezk und Lugansk geht auf kleiner Flamme weiter. Die Wohnungsbetriebskosten in der Ukraine steigen immer mehr. Neue Arbeitsplätze gibt es nicht und die Ukrainer werden faktisch zur Arbeitsmigration nach Polen und in andere EU-Staaten gezwungen.
Wie die ,,Ukrainische soziologische Gruppe" Anfang Februar bekanntgab, würde die russland-freundliche ,,Oppositionspartei – für das Leben" – wenn in den nächsten Tagen Wahlen wären – mit 25,7 Prozent stärkste Partei. Auf Platz zwei käme die Partei des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko mit 20,1 Prozent. Erst auf Platz drei käme die Partei von Selenski, ,,Diener des Volkes", mit 16,6 Prozent. 10,8 Prozent der Stimmen bekäme die Partei der ehemaligen ,,Gas-Prinzessin" Julia Timoschenko.
Journalisten fürchten um ihr Leben
Einen Tag nach der Abschaltung der drei Fernsehkanäle, bei denen insgesamt 1.500 Journalisten arbeiteten, rief der ukrainische Ultranationalist Sergij Sternenko via Facebook auf, eine "schwarze Liste" aller Journalisten zu erstellen, die bei den drei Fernsehkanälen gearbeitet haben.

Der Ultranationalist Sergij Sternenko will eine schwarze Liste mit Fernsehjournalisten anlegen. Foto: Facebook.
Sternenko stammt aus Odessa. Er gehörte dem Rechten Sektor an und wird wegen eines Mordes beschuldigt. Wozu die ,,schwarze Liste" nötig ist, begründete Sternenko via Facebook folgendermaßen:
Zitat,,Freunde, nachdem die Sanktionen gegen die Fernsehkanäle von Medwetschuk[1] verhängt wurden, können die herumstreunenden Journalisten, die für die Okkupanten von ZIK, NewsOne und 112 gearbeitet haben, sich als gute Menschen ausgeben und in normale Medien gelangen. Einige der Propagandisten werden Fakten über ihre Tätigkeit bei den genannten Fernsehkanälen verbergen."
Das Echo auf den Post des Ultranationalisten Sternenko war gewaltig.

Sein Post auf Facebook bekam 3.400 Likes. Er wurde 203 Mal geteilt und 384 Mal kommentiert.
Was bedeutet es, in der Ukraine auf einer schwarzen Liste zu erscheinen? Das bedeutet nicht nur Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche, sondern das bedeutet auch, dass man zur Zielscheibe von Ultranationalisten wird.
Erinnert sei an den Fall des russlandfreundlichen Schriftstellers Oles Busyna, der im April 2015 – mutmaßlich von dem Ultranationalisten Andrii Medvedko – vor seinem Haus erschossen wurde. Erinnert sei auch an den liberalen Journalisten Pawel Scheremet, der im Juli 2016 im Zentrum von Kiew mit einer Bombe getötet wurde. Täter waren mutmaßlich Ultranationalisten.
Kotsaba: Ich ändere ständig meinen Aufenthaltsort
Der Journalist Ruslan Kotsaba, der für alle drei abgeschalteten Fernsehkanäle arbeitete, sagte gegenüber dem Autor dieser Zeilen, dass er seinen Aufenthaltsort zurzeit ständig wechsle und nur mit dem Taxi fahre.
Kotsaba ist ein bekannter Journalist. Weil er 2015 zur Kriegsdienstverweigerung in der Ost-Ukraine aufrief, läuft gegen ihn jetzt ein Verfahren wegen Landesverrates. Bei der letzten Sitzung des Gerichts am 22. Januar in der westukrainischen Stadt Kolimya wurden Kotsaba und seine Anwältin Tatjana Montian von 70 Ultranationalisten mit einem Feuerlöscher und Knüppeln angegriffen.
Die Polizei, die vor dem Gericht nur schwach vertreten war, nahm keinen der Angreifer fest und lehnte es auch ab, Kotsaba vom Ort der Auseinandersetzung zu evakuieren. Kotsaba meint, wenn Vertreter ausländischer Staaten wie Journalisten, Botschafter oder Vertreter von Menschenrechtsorganisationen im Gericht anwesend gewesen wären, hätten die Ultranationalisten nicht gewalttätig vorgehen können.
Reporter ohne Grenzen schweigt
Das Desinteresse der deutschen Medien an dem Fall Kotsaba und an der Abschaltung der drei ukrainischen Fernsehkanäle ist erschreckend. Auch die deutsche Sektion von ,,Reporter ohne Grenzen" hat bis heute nicht über die Abschaltung der Fernsehkanäle und die Verfolgung von Ruslan Kotsaba berichtet. Der letzte längere Bericht über die Ukraine auf der Website von ,,Reporter ohne Grenzen" stammt von 2010. Ein Bericht über die Situation der Medien nach dem Maidan wurde gelöscht.
Dass deutsche Medien keine kritischen Artikel über die Politik der ukrainischen Regierung bringen und über brisante innenpolitische Fälle meist gar nicht berichten, hat seit dem Maidan 2014 Tradition. Das hat der Autor dieser Zeilen schon 2018 bei einer Anhörung der Partei ,,Die Linke" im Deutschen Bundestag
ausgeführt.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=69716
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(André Gide)

Hans

Alternativmedien im Visier der Medienanstalten
17. Februar 2021 um 11:25 Ein Artikel von: Tobias Riegel
Aktuell drohen diversen Online-Medien Sanktionen. Die Sorge, dass künftig viele Andersdenkende mit den Straf-Möglichkeiten des neuen Medienstaatsvertrags sabotiert werden könnten, ist begründet. Die Heuchelei, mit der sich Fake-News-Produzenten großer Medien pauschal über die Alternativmedien erheben, ist nicht akzeptabel. Von Tobias Riegel.
Verschiedene Landes-Medienanstalten nutzen aktuell den Ende 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag der Bundesländer, um gegen Internetmedien vorzugehen. Welche Medien betroffen sind, ist teils noch unbekannt, namentlich genannt wird in einem Bericht des ,,Deutschlandfunks" (DLF) etwa das Portal ,,KenFM". Der DLF fasst das Spektrum der betroffenen Internetseiten unter dem weitgefassten Label ,,umstrittene Online-Portale aus dem rechten Spektrum und dem Spektrum der Verschwörungsideologien" zusammen. Da das Verdikt ,,rechtes Spektrum" laut ,,offizieller" Lesart neben den tatsächlich Rechtsextremen auch seriöse Kritiker an der Regierung treffen kann, ist die Aussage schwer zu deuten. Das unter anderem erwähnte Portal ,,FlinkFeed" fällt aber wohl in diese Kategorie.
Laut Berichten haben Medienanstalten 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien verschickt, die nicht Mitglied des Presserates seien. Im Fall des Kanals ,,KenFM" verfolge man in Berlin-Brandenburg den Anfangsverdacht, dass journalistische Grundsätze nicht eingehalten worden seien. Es drohen laut Medien Sanktionen.
Im Gegensatz zum Presserat könnten die Landes-Medienanstalten von sich aus tätig werden und müssen nicht erst auf Beschwerden reagieren, so der DLF. Die Medienaufseher können demnach als schärfste Sanktion sogar anordnen, die monierten Inhalte aus dem Netz zu nehmen.
,,Mächtiges Mittel" gegen ,,Desinformationen"
Die ,,staatsfern" organisierte Medienaufsicht war laut Medienberichten bisher vor allem für private Fernseh- und Radiosender zuständig. Darum sei es kaum möglich gewesen, ,,Angebote im Netz einzuschränken, die journalistisch anmuten, aber Halbwahrheiten und Verschwörungsmythen verbreiten", wie der DLF bedauert. Das habe sich geändert, seit der neue Medienstaatsvertrag in Kraft ist.
Gegenstand der aktuellen Hinweisschreiben seien laut DPA etwa in Nordrhein-Westfalen ,,handwerkliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht", wie zum Beispiel das Fehlen von Quellen in den Artikeln. Auch Bilder, die aus ihrem ursprünglichen Kontext genommen würden und in einen anderen Kontext gesetzt würden, seien thematisiert worden, so die Berichte. Inhalte der Artikel oder darin geäußerte Meinungen würden angeblich nicht bewertet, die Portale hätten nun die Möglichkeit, bis zum 1. März zu reagieren, hieß es.
Der neue Medienstaatsvertrag decke erstmals nicht nur die Grundsätze für den Rundfunk in Deutschland ab: Er greife auch bei Internetplattformen, die journalistische Inhalte bereitstellen. Ziel des Vertrags sei, gegen ,,Desinformation" vorzugehen und ,,journalistische Sorgfalt" sicherzustellen. Die Schwelle dürfte laut einem kritikwürdigen Artikel auf ,,Netzpolitik" so niedrig sein, ,,dass bereits Facebook-Seiten und Telegram-Kanäle der Aufsicht der Medienanstalten unterliegen", wie das Medium frohlockt:
Zitat,,Der Staatsvertrag könnte sich also als ein mächtiges Mittel erweisen, um die Verbreitung von Desinformationen auf diesen Plattformen einzudämmen."
Gilt die ,,journalistische Sorgfaltspflicht" auch für Konzernmedien?
Abstrakt betrachtet, hört sich das alles sehr schön an: Wer wollte sich gegen journalistische Sorgfaltspflicht verschließen? Wenn diese Sorge sich auf alle Medien gleichermaßen beziehen würde, wäre sie sogar sehr zu begrüßen, das soll hier betont werden. Regulierung von medialen Auswüchsen ist nicht prinzipiell schlecht. Das große Problem mit dem neuen Staatsvertrag erwächst unter anderem aus einer in der Praxis wahrscheinlich eintretenden massiven Ungleichbehandlung zwischen Alternativmedien und Etablierten: Soll die auf der Propaganda-Ebene bereits praktizierte Einteilung in gute und böse Medien nun auch einen ,,offiziellen" Segen mit den entsprechenden empfindlichen Folgen erhalten? Die Journalistikprofessorin Marlis Prinzing stellt weitere Fragen:
Zitat,,Mich würde interessieren, wer genau die Entscheidung trifft, welche Online-Medien angeschrieben werden. Mich würde interessieren, wie genau die Kriterien sind. Ich finde außerdem wichtig zu wissen, wer sich denn da eigentlich gegebenenfalls an diese Regulierungs-Einrichtung dann wenden kann."
Außerdem hält die von großen Medienkonzernen gegenüber Alternativmedien hochgehaltene Moral ganz prinzipiell nicht stand, wie die NachDenkSeiten kürzlich in dem Artikel ,,Millionen für die großen Medien – Zensur für die Alternativ-Medien" geschrieben haben:
Zitat,,Durch die Verdammung der Alternativ-Medien sollten die großen Medien im Vergleich heller strahlen – obwohl sich einige der großen deutschen Medien an monströsen Fake-News-Kampagnen etwa zum ,,Maidan" oder zum Krieg gegen Syrien beteiligt haben. Zu solchen umfangreichen Kampagnen wären die Alternativ-Medien gar nicht in der Lage. Nimmt man das als Ausgangspunkt, so sind einige große Medienkonzerne erheblich stärker an Desinformation beteiligt als alle Alternativ-Medien und RT-Deutsch zusammen. (...) Auch wenn man die Augen nicht vor problematischen und verrohenden Entwicklungen ,,im Netz" verschließt: Die Quelle der aufwendigen politischen Manipulationen sprudelt immer noch vor allem in den Redaktionen großer Medien."
Fake-News-Produzenten in vielen großen Medien
Im selben Artikel wird beschrieben, dass diese großen, mutmaßlichen Fake-News-Produzenten im Vergleich zu Alternativmedien nicht nur relativ unbehelligt bleiben: Sie sollen laut einem neuen Vorhaben großzügig mit Steuergeldern gefördert werden, während die Konkurrenz im Netz eingeschüchtert wird.
Die eventuelle Sanktionierung von Alternativ-Medien, etwa wegen aus dem Kontext gerissener Bilder, kann aber auch als Bumerang auf die großen Medien zurückfallen, weil die Latte für Berichte dadurch höher gehängt wird. An dieser Latte müssten sich dann eigentlich auch die Redakteure von ARD oder Spiegel messen lassen. Leider gibt es aber keine Instanz, die diese Gleichbehandlung angemessen durchsetzen könnte: Zu einig sind sich viele große Medien in ihren eigenen Verfehlungen und in ihrem Willen, Kritik daran aggressiv abzuwehren. In welchem kritischen Zustand sich Teile der großen Medien unter anderem bei den Themen ,,Corona, Nawalny, Krieg und Frieden" befinden, haben wir in vielen Beiträgen beschrieben, kürzlich etwa in diesem Artikel. Und Albrecht Müller hat zum Thema gerade formuliert:
Zitat,,Es wäre um vieles sinnvoller, wenn sie sich die unendliche Welt der Manipulation und Meinungsmache der herrschenden Medien, leider auch der öffentlich-rechtlichen Medien, vornehmen würden. Allein die dort betriebene Aggression gegen Russland, der Feindbildaufbau und wirkliche Kriegshetze würden ausreichen, um den Stab über den etablierten Medien zu brechen."
Internet: Zwischen Meinungsfreiheit und Verrohung
KenFM ist ein zugespitztes und kontroverses Meinungsportal – mir persönlich gefallen keineswegs alle Meinungen, die dort vertreten werden. Aber die Motive, wegen denen der Kanal nun immer weiter unter Druck gesetzt wird, sind durchschaubar und sie sind abzulehnen. Das Portal pauschal als ,,rechtsextrem" zu bezeichnen, geht weit am Ziel vorbei. Aus Motiven der Meinungsvielfalt sollte man KenFM gegen die aktuellen Angriffe verteidigen, auch wenn man nicht mit allen dortigen Aussagen einverstanden ist.
Andererseits würden einige der nun angeblich betroffenen Internetmedien von den NachDenkSeiten mutmaßlich nicht empfohlen werden.* Es ist nicht zu leugnen, dass es (auch) im Internet fragwürdige Medien gibt und teils ein Trend zur Verrohung festzustellen ist. In diesem Artikel soll es aber vor allem um zwei Prinzipien gehen: Die Gefahr, dass man künftig viele Andersdenkende mit den Sanktions-Möglichkeiten des neuen Medienstaatsvertrags sabotieren könnte, nachdem sie von massiven Kampagnen pauschal als ,,rechts" eingeordnet wurden, ist groß. Die Heuchelei, mit der sich Fake-News-Produzenten großer Medien pauschal über die Alternativmedien erheben, ist nicht akzeptabel.
* 17.02.2021 13:45 Uhr: Der Satz wurde leicht gekürzt, um die Darlegung eindeutiger zu gestalten.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=69883
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

         Bericht: McDonald's hat eigenen Geheimdienst – er überwacht Mitarbeiter, die Gehaltserhöhung fordern
26 Feb. 2021 17:41 Uhr


  • McDonald's Corporation hat eine eigene Geheimdiensteinheit etabliert, um strategische Informationen über Arbeitnehmer zu sammeln, die die Erhöhung des Mindestlohns fordern. Dies geht aus der journalistischen Recherche des Magazins "VICE" hervor.


Das weltweit bekannte Schnellrestaurant McDonald's hat nach Angaben des Magazins VICE einen eigenen Geheimdienst gegründet. Die Aufgabe des Dienstes besteht darin, Aktivisten und Mitarbeiter, die mit der "Fight for $15"-Kampagne zusammenarbeiten, auszuspionieren. Ziel der Kampagne ist die Erhöhung des Lohns von 7 auf 15 US-Dollar. Laut McDonald's soll die Tätigkeit des Dienstes Proteste identifizieren, die "die Sicherheit von Fachkräften und Kunden gefährden könnten".

McDonald's entlässt Vorstandschef wegen Liebesbeziehung am Arbeitsplatz
Angestellte von McDonald's haben keine eigene Gewerkschaft, aber viele von ihnen sind an der Bewegung "Fight for $15" beteiligt, die seit 2012 Streiks und Proteste von Fast-Food-Mitarbeitern in den USA und anderen Ländern organisiert. Insbesondere bemüht sich die Bewegung bei den US-Behörden und Unternehmen um eine Anhebung des Mindestlohns, der seit mehr als zehn Jahren bei 7,25 US-Dollar (rund 6 Euro) pro Stunde liegt. Der Kampf um 15 US-Dollar führte dazu, dass der US-Kongress höchstwahrscheinlich bald den föderalen Mindestlohn von 15 US-Dollar pro Stunde billigen werde, stellt VICE fest. Einige Staaten wie zum Beispiel Kalifornien, New York, Massachusetts, Illinois und Maryland erfüllten bereits diese Forderungen.
Gleichzeitig arbeiten viele Aktivisten der Bewegung für das McDonald's-Franchise, sodass sich das Unternehmen selbst weigert, mit ihnen zu verhandeln. McDonald's verweist darauf, dass diese offiziell nicht seine Angestellten sind. Dennoch überwacht eine Gruppe von Geheimdienstanalysten mit Büros in Chicago und London den Kampf um 15 US-Dollar auf der ganzen Welt. Sie findet heraus, welche McDonald's-Mitarbeiter zu der Bewegung gehören und mit wem sie im Kontakt stehen, um Streiks sowie Proteste zu organisieren oder lokale Berufsverbände zu gründen.

Schwarze Ex-Konzessionsinhaber verklagen McDonald's wegen Diskriminierung

Nach den von VICE erhaltenen Dokumenten besteht das Ziel von McDonald's und seiner geheimen Abteilung darin, "strategische Informationen" über die "Gegenparteien" des Unternehmens sowie "politische Informationen über die schwierigen politischen Bedingungen in schwierigen Märkten zu sammeln, die schwerwiegende Folgen haben können und Betriebsstörungen und Rückgabe von Investitionen beeinflussen können". Unter anderem verfolgte das Unternehmen, "wie und wo Fight for $15 die Marke angreift" oder "wie Fight for $15 ihre Ziele für 2020 verwirklicht".
In einem anderen Dokument beschreibt ein McDonald's-Analyst die Aktivitäten von Gewerkschaftsaktivisten bis hin zur Anzahl der persönlichen Treffen und der Teilnahme an virtuellen Protesten. Unter anderem verwendeten McDonald's-Analysten Social-Media-Überwachungstools, um öffentliche Daten zu verarbeiten und die Anmeldeinformationen zu verfolgen. Dafür verwendeten sie unter anderem gefälschte Accounts in sozialen Netzwerken, so VICE. Ein Ex-Mitarbeiter von McDonald's präzisierte:

Zitat

  • "Die Idee war, ihre Strategie herauszufinden, sie zu konfrontieren und herauszufinden, wo die Schlüsselfiguren sind und wen sie sonst noch kennen."



  • Ein McDonald's-Sprecher erklärte in einem Interview mit VICE, dass die von den Journalisten erzählte Geschichte "mit falschen Informationen gefüllt ist und unterschiedliche Stücke kombiniert, um eine sensationelle Erzählung zu schaffen, die ungenau und irreführend ist". Insbesondere bestritt er die Verwendung gefälschter Accounts durch das Unternehmen. Jedoch stritt er nicht ab, McDonald's habe tatsächlich ein Team, "das sich darauf konzentriert, potenzielle Sicherheitsbedrohungen zu identifizieren, die unserem Team, unseren Franchisenehmern und Kunden an den fast 40.000 Standorten auf der ganzen Welt, an denen wir tätig sind, schaden könnten".
    Die "Fight for $15"-Kampagne war 2012 ins Leben gerufen worden, als McDonald's-Mitarbeiter in New York City ihren Arbeitsplatz verlassen und einen Stundenlohn von 15 US-Dollar sowie das Recht gefordert hatten, eine Gewerkschaft zu gründen. Die Bewegung breitete sich schnell in den Vereinigten Staaten aus und brachte Tausende von Fast-Food-Arbeitern in mehr als 150 US-Städten dazu, zu streiken. Im Jahr 2014 schlossen Tausende von Demonstranten teilweise das Hauptquartier von McDonald's in Oak Brook, Illinois. Dies war der größte Protest gegen McDonald's in der Unternehmensgeschichte, währenddessen mehr als 100 Personen festgenommen wurden.

https://de.rt.com/gesellschaft/113646-recherche-mcdonalds-uberwacht-gehaltserhohung-fordernde/
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Hans

Im Schatten von Corona: Zensur, Überwachung, digitale Gängelung
04. März 2021 um 11:19 Ein Artikel von: Tobias Riegel
Aktuelle private und staatliche Vorhaben sollen die Meinungsfreiheit im Internet weiter einschränken. Manche Länder wehren sich nun gegen die private Willkür der Tech-Konzerne und verbieten inhaltliche Löschungen. Gleichzeitig werden umfassende ,,Bürgernummern" beschlossen und ,,digitale Identitäten" angestrebt. Hier folgt eine Auswahl der bedrohlichen Tendenzen. Von Tobias Riegel.

Die Betrachtung der ,,sozialen Medien" ist immer zweischneidig. Denn die Gegenöffentlichkeit, die die Internetkonzerne nun teilweise radikal und selbstherrlich zensieren, haben sie vorher mit möglich gemacht: Auch Facebook, Google und Youtube haben einen Anteil daran, dass im Internet eine Medienlandschaft jenseits der etablierten Konzernmedien entstehen konnte. Nun bilden aber gerade die vorübergehend hilfreichen Tech-Konzerne eine potenzielle Gefahr für diese Meinungsfreiheiten. Auch zur Digitalisierung sei prinzipiell gesagt: Die rasante Entwicklung kann viele praktische und möglicherweise positive Neuerungen für den Alltag beinhalten. Aber die negativen Auswüchse im digitalen Raum – sowohl der privaten Zensur, als auch der staatlichen digitalen Kontrolle – müssen trotzdem immer wieder angeprangert werden. Hier folgt darum eine subjektive und unvollständige Auswahl der ganz aktuellen, teils hochproblematischen Tendenzen.
Staatliche Überwachung der Messenger-Dienste
Nach aktuellen Plänen des Bundesinnenministeriums (BMI) sollen sich die Bürgerinnen und Bürger künftig identifizieren müssen, wenn sie online über Messengerdienste, Audio-, Videochats oder auch per E-Mail kommunizieren möchten. So will das BMI bei den Verhandlungen zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kurzfristig noch Änderungen mit weitreichenden Folgen für alle Internetnutzer durchsetzen, wie Medien berichten. Das Medium ,,Posteo" berichtet, dass das BMI etwa fordere, dass die Bürger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum zwingend bei den Anbietern hinterlegen, die diese Angaben (z.B. mit Personalausweis oder Ident-Diensten) verifizieren müssten. Das Medium stellt fest:
Zitat,,Die Identifizierungspflicht würde die Art und Weise, wie Menschen hierzulande Online-Dienste nutzen, grundlegend ändern."
Die Daten der Nutzer sollen demnach zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend gespeichert werden: Das sei nichts anderes als eine Personen-Vorratsdatenspeicherung. Die gesellschaftlichen Konsequenzen wären laut den Berichten enorm: Etwa bei der Teilhabe von Personen ohne Ausweis (Kinder, Geflüchtete) oder von Menschen, die aus Sicherheitsbedenken ihre Daten online nicht überall angeben möchten. Das vertrauliche Hilfesuchen und Konsultieren von Beratungsangeboten würde genauso erschwert wie die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten. Außerdem würden die Datensammlungen hochattraktiv für Datendiebe und vermehrt Ziel von Angriffen. Datenschutzrechtliche Grundsätze würden übergangen. Die ,,Wunschliste" des BMI enthält noch zahlreiche weitere fragwürdige Aspekte.
Private Zensur des Internets
Neben solchen staatlichen Bestrebungen zu mehr Überwachung im Internet gibt es private Tendenzen zur Zensur im digitalen Raum. Die Versuche großer Internet-Konzerne, gezielt auf die Meinungen der Nutzer Einfluss zu nehmen oder sie von bestimmten Inhalten gezielt abzuschirmen, nehmen rasant zu. Ein drastisches Beispiel war die Sperrung der Accounts von Ex-US-Präsident Donald Trump. Da diesen Sperrungen keine transparenten Entscheidungen, etwa von Gerichten, zugrundeliegen, sind sie eine fragwürdige Form der privaten Zensur. Und Ausdruck der Willkür einer kleinen, mit den Löschungen betreuten Gruppe. Ein aktuelles Beispiel dieser Willkür war etwa die Zensur der Live-Übertragung einer Trump-Rede durch RT auf Youtube. RT DE hatte die Rede nach eigenen Angaben am Sonntag live auf seinem Kanal übertragen. YouTube hat dem Sender dafür eine Verwarnung erteilt und das Video gelöscht.
Und auch Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat kürzlich in diesem Beitrag angekündigt, künftig noch stärker eine politisch-inhaltliche Auswahl zu treffen: Das Ziel sei es, ,,hitzige Debatten zu verhindern, die Spaltung säen". Auch hier ist es aber ein intransparenter Prozess und eine nicht legitimierte Gruppe, die diese Auswahl nach eigenem Gutdünken trifft.
Polen verbietet die Sperrung von Accounts
In Polen und Russland könnte diese Form der privaten Willkür bald verboten werden: So will die Regierung in Polen den Anbietern sozialer Medien das Sperren von Konten durch hohe Strafen unattraktiv machen, wie Medien berichten. Der polnische Justizminister stellte hierzu das "Gesetz zum Schutz der Redefreiheit" vor.  Bis zu 50 Millionen Złoty (elf Millionen Euro) würden den Anbietern drohen, sollten sie die gelöschten Beiträge oder Konten nicht wiederherstellen. 
Russland hat laut ,,Anti-Spiegel" ebenfalls gerade ein Gesetz erlassen, das (westlichen) Internetkonzernen Strafen bis hin zur Sperrung in Russland androht, wenn sie russische Medien oder russische Blogger zensieren.
Wie zur Bestätigung der Sorge vor einer privaten Selbstherrlichkeit der Tech-Konzerne hat Twitter kürzlich die Sperrung von hunderten Kanälen aus dem Iran, Armenien und Russland gemeldet. Die politisch nicht gerade neutrale Begründung von Twitter für die Sperrung von 69 russischen Kanälen lautet:
Zitat"Unsere erste Untersuchung fand und entfernte ein Netzwerk von 69 Fake-Accoounts, die sicher an russische staatliche Akteure gebunden sind. Eine Reihe dieser Accounts verstärkte die Narrative, die mit der Linie der russischen Regierung in Einklang standen, während ein anderer Teil des Netzwerks sich darauf konzentrierte, das Vertrauen in das NATO-Bündnis und seine Stabilität zu untergraben."
Google, das Geld und der Journalismus
Wie neben dieser Zensur etwa Google seinen Reichtum nutzt, um sich in die Meinungsbildung in Deutschland einzukaufen, das hat die Otto-Brenner-Stiftung kürzlich in ihrer Studie ,,Medienmäzen Google – Wie der Datenkonzern den Journalismus umgarnt" untersucht. Demnach hat Google in den letzten sieben Jahren mehr als 200 Millionen Euro in den europäischen Journalismus gesteckt. Neben Investitionen in Technik würden demnach auch Rechercheprojekte gefördert, Journalismus-Kongresse organisiert und Ausbildungsaufenthalte junger Journalisten finanziert. Dies führe zu der Frage: Warum macht Google das?
Einer fragwürdigen Google-Kooperation wurde gerade durch die Rechtssprechung ein vorläufiger Riegel vorgeschoben, nämlich jener zwischen Gesundheitsministerium und der Suchmaschine. Laut Medien begründete das Gericht die – noch nicht rechtskräftigen – Urteile unter anderem damit, dass die staatliche Kooperation mit Google zu einer "Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt" in Deutschland führen könnte.
Facebook rekrutiert Personal bei Behörden und bei der NATO
Auf aggressiven Lobbyismus durch hochkarätiges Personal setzt Facebook – wohl auch, um solche Niederlagen möglichst selten zu halten. So berichten Medien, dass Facebook die Stelle des ,,Public Policy Director Central Europe" mit Julia Reuss besetzen will: Das ist strategisch klug, denn Reuss war zwei Jahre lang Büroleiterin von Digital-Staatsministerin Dorothee Bär, kann also die entsprechenden Einblicke und Kontakte für Facebook nutzen.
Außerdem hat Facebook gerade den ehemaligen NATO-Presse-Offizier Ben Nimmo angeheuert, wie US-Medien berichten. Laut dem US-Blog ,,Mintpress" sei es ,,inzwischen schwer zu unterscheiden, wo der ,Deep State' endet und die vierte Gewalt beginnt, und Ben Nimmos Wechsel von der NATO zu einem mit der NATO verbündeten Think Tank zu Facebook ist nur ein weiteres Beispiel für dieses Phänomen".
Niemand hat die Absicht, einen digitalen Impfpass einzuführen
Nochmal zurück zu staatlichen Vorhaben der digitalen Gängelung und der potenziellen Einführung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft: Laut Berichten prüfen das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinnenministerium die bundesweite Einführung eines digitalen Impfpasses. Wer eine solche Karte erhalte, so Medien, für den würden die Corona-Regeln zwar weiter gelten. Doch wenn beispielsweise Restaurants oder Fitnessstudios wieder öffnen dürfen, wären Betreiber in der Lage, nur Geimpften Zugang zu gewähren. Hier sei aber betont, dass natürlich ,,niemand die Absicht hat, einen Immunitätsausweis einzuführen".
Außerdem hat der Bundestag kürzlich die Steuer-Identifikationsnummer zur einheitlichen Bürgernummer für alle Behörden erhoben, wie etwa Norbert Häring berichtet. Diese umfassende Bürgernummer soll den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei anderen Behörden ermöglichen. Häring hat in zahlreichen Artikeln zu einer ,,Digitalen Identität" diese aktuell drohende Entwicklung zur umfassenden Überwachung beschrieben. Sein Urteil lautet
Zitat,,Damit ist der Weg zur gläsernen Bürgerin vorgezeichnet."
Und auch die ganz aktuellen Beschlüsse Bund-Länder-Konferenz zu Corona deuten auf eine Entwicklung, die eine individuelle digitale ,,Kontaktnachverfolgung" salonfähig macht:
,,Die Länder stellen in ihren Verordnungen sicher, dass die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form, zum Beispiel über Apps erfolgen kann, wenn sichergestellt ist, dass Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktperson hinreichend präzise dokumentiert werden und die Daten im Falle eines Infektionsgeschehens unmittelbar dem zuständigen Gesundheitsamt in einer nutzbaren Form zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Vorgehens ein System für die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung gemeinsam auswählen, dringlich vergeben und einführen sowie kostenlos zur Verfügung stellen."
https://www.nachdenkseiten.de/?p=70386
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Hans

Registrierungspflicht bei Messengern: Ein Fest für Facebook
Das Innenministerium möchte, dass Nut­ze­r:in­nen von WhatsApp & Co sich künftig registrieren sollen. Es wäre das Ende der digitalen Anonymität.
,,Digitaler Fingerabdruck" – den großen Messenger-Diensten wäre es ein Fest 
Vom CSU-geführten Innenministerium ist man ja mittlerweile rechtsstaatlich fragwürdige Positionen gewohnt. Für Vorratsdatenspeicherung, gegen Verschlüsselung, und wenn Innenminister Horst Seehofer könnte, hätte er wahrscheinlich auch nichts dagegen, die Sicherheitsbehörden mit einer größeren Zahl an Drohnen auszustatten, um diese ab und an anlasslos patrouillieren zu lassen.
Aber ein neuer Forderungskatalog aus dem Hause Seehofer, auf den zuerst der auf Datenschutz und Anonymität fokussierte E-Mail-Provider Posteo hingewiesen und den dann das Portal Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sorgt dann doch für einen Ist-das-eigentlich-schon-der-1.-April-Moment. Darin steht nämlich unter anderem: Menschen, die Messenger- oder E-Mail-Dienste nutzen, sollen sich dort registrieren müssen. Mit Name, Anschrift und Geburtsdatum. Und mit einer Verifikation derselben per Ausweis. Kurze Pause, sacken lassen – angekommen?
Oh, was wäre das für ein Fest für große Plattformen wie Google, Apple, und Facebook (samt Whatsapp), deren Messenger- und E-Mail-Dienste viele Menschen nutzen. Aber auch mittelgroße Anbieter wie GMX oder die Telekom würden singen. Singen! Bekämen sie doch künftig Ausweisdaten gratis und frei Haus geliefert. Und damit die Möglichkeit, noch umfassendere und vor allem verifizierte Profile zu bilden. Und diese mit Daten von anderen Diensten zu verknüpfen. Und sie zu Geld zu machen. Und sich von Ha­cke­r:in­nen klauen zu lassen – ähm, nein, das natürlich nicht, wer käme denn auf so etwas.
Es wäre, so nebenbei, auch das Ende von anonymer digitaler Kommunikation. Korrektur: Es wäre für die meisten Menschen in Deutschland das Ende von anonymer digitaler Kommunikation. Denn es würde natürlich weiterhin Anbieter im Ausland geben, mitunter leider mit sehr zweifelhaftem Hintergrund und Datenschutzverständnis, für die so eine deutsche Gesetzesänderung maximal so mittelinteressant ist.
Während das Innenministerium in der Bundespressekonferenz auf Nachfrage des Reporters Tilo Jung die Forderungen rechtfertigte, beeilte sich der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek auf Twitter, die Sache abzumoderieren. Die kursierenden Forderungen seien ,,alles Punkte des BMI, die in der Ressortabstimmung durchgefallen sind". Aufatmen? Schön wär's. Wenn Jarzombeks Aussage stimmt, haben wir dem Abgrund den Rücken zugedreht. Das heißt nicht, dass er nicht mehr da ist.

https://taz.de/Registrierungspflicht-bei-Messengern/!5751246/
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Hans

Beschlagnahme von E-MailsIn aller Heimlichkeit
Erst ganz zum Schluss ist bei geplanten Änderungen der Strafprozessordnung die heimliche Beschlagnahme im Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgetaucht. Behörden sollen leichter auf E-Mails und Cloud-Inhalte zugreifen können. Die Betroffenen würden das nicht erfahren.
05.03.2021 um 08:34 Uhr - Gastbeitrag, Mayeul Hiéramente -
Wenn E-Mails beschlagnahmt werden, bekommen Betroffene davon erstmal nichts mit. – Vereinfachte Pixabay Lizenz jackmac34
Dr. Mayeul Hiéramente ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er publiziert regelmäßig zu strafprozessualen Themenstellungen und befasst sich seit Jahren mit den rechtsstaatlichen Implikationen der digitalen Beweiserhebung.
Es wäre im geschäftigen Treiben in Berlin fast untergangen: Die Bundesregierung hat im Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und anderer Vorschriften kurz vor Toresschluss eine Regelung aufgenommen, die den heimlichen Zugriff auf E-Mails und Cloud-Inhalte durch die Strafverfolgungsbehörden deutlich erleichtern soll.
Am heutigen Freitag befasst sich erstmalig der Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf. Die geplante Regelung mag unscheinbar daherkommen, lautet die Überschrift schließlich nur ,,Zurückstellung der Benachrichtigung des Beschuldigten; Offenbarungsverbot". Es bahnt sich mit diesem Vorschlag jedoch ein Paradigmenwechsel in der Strafprozessordnung an, der rechtspolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Das Strafverfahren ist im Grundsatz ein transparentes Verfahren, in dem der Beschuldigte zu hören und an dem er zu beteiligen ist. Dementsprechend hat der Gesetzgeber bislang eine klare Trennung zwischen den offen ausgestalteten ,,Standardmaßnahmen" der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere Beschlagnahme und Durchsuchung, und den besonders grundrechtssensiblen heimlichen Maßnahmen wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Online-Durchsuchung, vorgenommen. Letztere zeichnen sich durch strenge inhaltliche Vorgaben und detaillierte Verfahrensvorschriften aus, die der Gefahr von Geheimermittlungen entgegenwirken sollen.
Durch das geplante Gesetz drohen die Grenzen zu verschwimmen und die Schutzmechanismen verwässert zu werden. Die vorgeschlagene Regelung des neuen § 95a StPO-E zielt dabei auf besonders sensible Daten ab: E-Mails und Cloud-Inhalte.
E-Mails als Eintrittskarte in die digitale Welt
Die E-Mail-Adresse ist die Eintrittskarte zur digitalen Welt. Mit ihr kommunizieren wir mit anderen Menschen, tauschen uns über Politisches, Privates und Berufliches aus und sind für alte Freunde und Familie ebenso erreichbar wie für Geschäfts- oder Sexualpartner. Per E-Mail-Adresse können wir die verschiedenen Dienstleistungsangebote im Internet nutzen: An sie werden Bestellbestätigungen und Rechnungen für Waren und Dienstleistungen gesandt, die wir aus Bequemlichkeit oder Scham im Internet bestellt haben. Wir erhalten im E-Mail-Postfach Benachrichtigungen über Neuigkeiten in sozialen Netzwerken und Newsletter von politischen Parteien oder Vereinen.
Bereits aus praktischen Gründen wechseln die Nutzerinnen und Nutzer zudem ihre E-Mail-Adressen nur selten. Sie sind oft ein langjähriger Begleiter. Als Verbraucherinnen und Verbraucher sind wir auf kommerzielle Anbieter angewiesen, die E-Mails speichern und über Jahre oder gar Jahrzehnte für die Kundschaft aufbewahren. E-Mail-Postfächer mit zehntausenden an E-Mails sind daher eine wahre Fundgrube für Behörden und eine perfekte Grundlage, um ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen.
Die Cloud als ,,externes Endgerät"
Ähnlich weitreichend sind die Daten, die viele Nutzerinnen und Nutzer in der Cloud speichern. Dies sieht auch die Bundesregierung im Grundsatz so, wenn sie ihrem Gesetzesentwurf schreibt: ,,Diese Möglichkeit des verdeckten Zugriffs soll auf sonstige in Clouds oder sonstigen Speichermedien gespeicherte Daten (zum Beispiel Lichtbilder, Kalendereinträge, Sicherungen von Dokumenten), aber auch auf die physische Beschlagnahme – beispielsweise von Bankunterlagen oder Ähnlichem – ausgedehnt werden."
Unklar ist allerdings, ob die Verantwortlichen die Dimension der modernen Cloud-Nutzung tatsächlich richtig erfasst haben. Aufgrund begrenzter lokaler Speicherkapazitäten und der Nutzung verschiedener, zunehmend mobiler Endgeräte werden viele der von Nutzerinnen und Nutzern generierten Daten nicht mehr (nur) lokal gespeichert. Die Speicherung in der Cloud ist zudem oft kein bewusster Vorgang mehr, sondern automatisierter Standard. Ein Zugriff auf Cloud-Daten kommt daher einer Online-Durchsuchung eines Endgeräts bedenklich nahe.
Verfassungsrechtliche Zweifel sind angebracht
Die Bundesregierung bewegt sich mit der vorgeschlagenen Regelung auf verfassungsrechtlich äußerst dünnem Eis. Ein Grundproblem der vorgeschlagenen Regelung ist struktureller Natur:
Der Gesetzesentwurf schafft keine gesonderte Rechtsgrundlage für die ,,heimliche Beschlagnahme". Diese soll nach Vorstellung der Bundesregierung vielmehr nach den gewohnten Regeln (§§ 94 ff. StPO) erfolgen. Für eine Beschlagnahme ist bereits ein Anfangsverdacht ausreichend, diese Hürde ist in der Praxis äußerst schnell überwunden.
Eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten ist nicht vorgesehen. Ein Diebstahl im Supermarkt oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch bekannt als Fahrerflucht, reicht nach dem Gesetz für die Durchführung der Beschlagnahme aus. Die niedrige gesetzliche Hürde hat das Bundesverfassungsgericht für die ,,normale" Beschlagnahme grundsätzlich akzeptiert, da bereits zum Zeitpunkt der Beschlagnahme feststeht, dass diese in der Folge dem Beschuldigten zu offenbaren ist und dieser seine Rechte im Verfahren geltend machen kann.
Genau dies soll allerdings nunmehr geändert werden. Da nach § 95a StPO die Benachrichtigung zurückgestellt werden kann, ist es beim Datenzugriff keineswegs gesichert, dass eine Bekanntgabe erfolgen wird. Die Beschlagnahme darf und soll ja gerade geheim gehalten werden. Trotzdem müssen vor der Beschlagnahme überhaupt keine erhöhten Anforderungen erfüllt sein. Detaillierte Verfahrensvorgaben sieht der Entwurf ebenfalls nicht vor. Die Polizei hat hier freie Hand.
Erhöhte Anforderungen sind nur für die Zurückstellung der nachträglichen Benachrichtigung vorgesehen. Ein Verzicht auf eine solche Benachrichtigung von der Beschlagnahme soll nur bei Delikten aus dem mittleren Kriminalitätsbereich zulässig sein und bedarf der Einbindung des Ermittlungsrichters. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich die Daten allerdings bereits in den Büros von LKA oder Steuerfahndung und können dort bereits durchgesehen werden. Kein Beschuldigter, der sich beschwert. Kein Verteidiger, der rechtliche Argumente in den Ring werfen oder den Sachverhalt erläutern kann.
Der Entwurf erlaubt es sogar, dass eine Beschlagnahme von E-Mail-Account oder Cloud-Daten auf Grundlage eines Bagatelldelikts erfolgt und die dabei gewonnenen Beweise dann ins Feld geführt werden, die Benachrichtigung zurückzustellen. Die Polizei schafft sich auf diese Weise die Beweislage, um nachträglich die heimliche Beschlagnahme zu legitimieren; frei nach dem Motto: Erstmal mitnehmen und dann schauen wir mal.
Das Regelungskonzept hat noch einen weiteren Haken: Erfolgt nach der Beschlagnahme die erforderliche Mitteilung nicht, sieht der Gesetzesentwurf keine Konsequenzen vor. Der Entwurf sieht weder Löschungspflichten noch Verwertungsverbote vor. Von den Gerichten wird der Betroffene ebenfalls kaum Hilfe erhalten können.
Da die Anforderungen für die Beschlagnahme selbst gering sind und daher erfüllt sein werden und damit die Beschlagnahme selbst gesetzeskonform erfolgt, dürften Strafgerichte sich schwertun, ein (nicht gesetzlich geregeltes) Beweisverwertungsverbot anzunehmen. Der Vorschlag, die erhöhten Anforderungen erst in der nachgelagerten Stufe (Zurückstellung der Benachrichtigung) zu verlangen, droht Missbrauch Tür und Tor zu öffnen.
Schließlich sind Zweifel angebracht, ob die vorgeschlagene Schwelle für eine Geheimhaltung der Beschlagnahme angesichts der besonderen Sensibilität der Inhalte von E-Mail-Accounts und Clouds überhaupt ausreichend ist. Der Gesetzgeber hat beispielsweise für die Online-Durchsuchung deutlich höhere Hürden festgeschrieben. Im Zuge der Einführung der Regelungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung hat sich dieser auch mit der Möglichkeit des retrograden Zugriffs auf gespeicherte Kommunikationsinhalte geäußert und das Problem klar erkannt:
ZitatSoll hingegen eine Ausleitung aller Nachrichten in zeitlich unbegrenzter Hinsicht erfolgen, würde das über die herkömmlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung weit hinausgehen und eine – wenngleich auf Kommunikationsinhalte eines Kommunikationsdienstes begrenzte – ,,kleine" Online-Durchsuchung darstellen. Das Ausleiten von Nachrichten, die vor dem Anordnungszeitpunkt abgesendet oder empfangen wurden, findet seine Rechtsgrundlage folglich nicht in § 100a StPO, sondern in der für die Online-Durchsuchung neu geschaffenen Ermächtigungsgrundlage des § 100b StPO.
Diese Worte des Gesetzgebers sollten Anlass genug sein, die nunmehr vorgeschlagenen (niedrigen) Voraussetzungen für eine heimliche Beschlagnahme grundlegend zu überdenken.
Anmerkung zum laufenden Gesetzgebungsverfahren
Angesichts der Bedeutung der vorgeschlagenen Regelung zur heimlichen Beschlagnahme ist eine vertiefte und ergebnisoffene Auseinandersetzung dringend geboten. Das bisherige Verfahren macht hier jedoch wenig Hoffnung. So ist der hier thematisierte § 95a StPO-E erst im finalen Gesetzesentwurf der Bundesregierung aufgetaucht. Die zahlreichen Stellungnahmen aus Wissenschaft und Praxis, die zum Referentenentwurf eingeholt wurden, konnten sich daher zu dieser Regelung nicht verhalten. Auch die Ausschüsse des Bundesrats haben zu dieser Regelung nicht Stellung genommen.
Es bleibt zu hoffen, dass eine kritische Diskussion im Gesetzgebungsverfahren nachgeholt wird. Die vergangenen Monate stimmen indes auch hier nicht besonders optimistisch. Eine Vielzahl von Sicherheitsgesetzen ist in einer Geschwindigkeit durch den Bundestag gejagt worden, die eine kritische Reflexion kaum möglich gemacht haben und die selbst die gehörten Sachverständigen zu dem Hinweis veranlasst haben, auf die extrem kurzen Fristen hinzuweisen, die eine sachverständige Bewertung nahezu unmöglich machen.
Diese gesetzgeberische Hektik droht handwerkliche Fehler zu produzieren und führt zu einer Gesetzgebung in dubio pro Sicherheit. Der leichtfertige Umgang mit Grundrechten und die stete Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse auf deutscher und europäischer Ebene wie bei den Plänen zur E-Evidence-Verordnung müssen nachdenklich machen.
https://netzpolitik.org/2021/beschlagnahme-von-e-mails-in-aller-heimlichkeit/
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)