Überwachung wird verbessert

Begonnen von Hans, Januar 05, 2009, 18:49:09

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Hans

Assange war erst der Anfang!
Die Mächtigen knebeln die Presse, in den USA, in Frankreich und jetzt auch in Deutschland.
von Norbert Häring
Foto: Katherine Da Silva/Shutterstock.com
Julian Assange wurde nach Aussagen des UN-Menschenrechtsbeauftragen (1) jahrelang mitten in Europa psychisch gefoltert, und soll lebenslänglich ins Gefängnis, weil er es wagte, uns über Kriegsverbrechen der US-Armee zu informieren. In Frankreich werden eine Journalistin und ihre Zeitung von der Regierung drangsaliert, weil sie über gewalttätige Eskapaden von Macrons Leibwächter und Vertuschungsversuche schrieb. Und in Deutschland soll der Geheimdienst ganz offiziell das Recht bekommen, sich in die Computer von Journalisten zu hacken, um deren Quellen für unliebsame Veröffentlichungen zu enttarnen.
Jetzt rächt sich für die etablierten Medien, dass sie die zunehmende Zensur der sozialen Medien unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Hasssrede und Fake News nur halbherzig und die infame Verfolgung von Julian Assage gar nicht anprangerten und bekämpften. Schon betätigen sich alle wichtigen Plattformen der sozialen Medien als Zensoren in staatlichem Auftrag und Google als Reichweitenunterdrücker für Unbequeme.
Weil die CDU-Chefin empört ist, dass einige YouTuber sich vor der Europawahl gegen die CDU ausgesprochen haben, wollen nun einige in ihrer Partei und die Landesmedienanstalten anfangen, YouTuber zu beaufsichtigen.
Aber nun geht es an die großen Zeitungen und andere große Medienhäuser.

Seit die US-Regierung Assange wegen Spionage anklagen und mehrfach lebenslänglich einsperren will, weil er unter anderem Videos von US-Soldaten veröffentlichte, die zum Spaß vom Helikopter aus eine massenmörderische Jagd auf Zivilisten veranstalteten, sind sogar die großen US-Zeitungen aufgewacht.
Sie merken und beklagen nun, dass man auf diese Weise fast das gesamte (echte) investigative Geschäft der Medien kriminalisieren und ausmerzen kann. Reichlich spät, nachdem sie jahrlang Assange entweder totgeschwiegen, oder ihn, ganz aus der Perspektive der Mächtigen, wie einen Volksfeind verunglimpft haben.
Vorzeigedemokratien wie Schweden und Großbritannien haben aktiv mitgemacht und machen weiter mit bei dieser Verhöhnung des Rechts und der Unterdrückung der Pressefreiheit und der Menschenrechte.
In Paris wurde die Journalistin der führenden Tageszeitung Le Monde, Ariane Chemin, von Sicherheitsbehörden verhört und mit Zuchthaus bedroht, weil sie eine Serie von Artikeln über Gewalttätigkeiten von Präsident Macrons Leibwächter veröffentlichte, die letztlich zu einigen Rücktritten führten.
Auch der Geschäftsführer von Le Monde wurde vom Generaldirektorat für innere Sicherheit verhört und eingeschüchtert. Insgesamt wurden in letzter Zeit acht Journalisten verhört, die Unbequemes veröffentlichten, etwa über Waffenlieferungen an Saudi Arabien und Jemen.
Und in Deutschland? Hier gibt es den Referentenentwurf des Innenministeriums für ein Gesetz, das es den deutschen Inlands- und Auslandsgeheimdiensten ausdrücklich erlaubt, Server, Computer und Smartphones von Verlagen, Rundfunksendern sowie freiberuflichen Journalistinnen und Journalisten zu hacken, verschlüsselte Kommunikation abzufangen und verdeckt nach digitalen Daten zu suchen.
Reporter ohne Grenzen warnt, dass damit eine Säulen der Pressefreiheit in Deutschland, das Redaktionsgeheimnis, fallen würde:
ZitatWährend es pro forma verboten bliebe, mit einer physischen Redaktionsdurchsuchung die Identität journalistischer Quellen zu erlangen, könnte dies mit einer Online-Durchsuchung sehr wirkungsvoll digital umgangen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Innenministerium das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei deutlich aufweichen will, sodass die Strafverfolgung von Medienschaffenden erleichtert würde.
Medien und ihre Quellen würden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verlieren. Die Mächtigen könnten weit stärker als bisher darauf vertrauen, ihr Tun und ihre Ziele vor der Öffentlichkeit verborgen halten zu können.
Nennen wir es beim Namen. Solche Bestrebungen haben in einer funktionierenden Demokratie keinen Platz. Sie sind Zeichen des Übergangs zu einem totalitären System, in dem Widerspruch gegen die Mächtigen ein Verbrechen ist.
https://www.rubikon.news/artikel/assange-war-erst-der-anfang
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Geheimdienst verhöhnt die (angebliche) demokratische Willensbildung

05. Juli 2019 um 10:08 Ein Artikel von: Albrecht Müller

Telepolis hat gestern berichtet, der Britische Geheimdienst GCHQ suche per Stellenanzeige im Guardian Mitarbeiter, die "Gegner" online "frustrieren". Diese Meldung ist abgesehen von der Unterstellung, die Russen würden im Netz Krieg gegen den Westen führen, interessant: Da wird nämlich unverhohlen zugegeben, dass dieser Geheimdienst die Willensbildung des Volkes zu beeinflussen versucht. Der ,,demokratische" Wettbewerb wird gestört. So wird zum Beispiel jede Partei, die für den Abbau der Konfrontation zwischen West und Ost und für friedliche Zusammenarbeit eintritt, mit diesen Machenschaften bekämpft. Von Chancengleichheit der politischen Kräfte keine Spur. Albrecht Müller.

Außerdem muss es ja nicht bei dieser Thematik bleiben. Die Mitarbeiter des Geheimdienstes können zum Beispiel unabhängig oder verbunden mit der Absicht, die ,,Gegner zu frustrieren", Reklame für neoliberale Anliegen wie Privatisierung, Entstaatlichung und Deregulierung machen. Oder sie könnten Versuche, im Netz für ein bisschen mehr soziale Gerechtigkeit und eine bessere Verteilung von Einkommen und Vermögen zu werben, als ,,gegnerische" Propaganda betrachten und bekämpfen. Wer will das kontrollieren?
Mir ist klar, dass Geheimdienste wie auch andere politische und wirtschaftliche Kräfte schon immer versucht haben, Wählerinnen und Wähler zu beeinflussen. Das hat zum Beispiel der BND des Herrn Gehlen schon in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts versucht. Aber dass jetzt offen mit Anzeigen Mitarbeiter für dieses antidemokratische Geschäft gesucht werden, ist schon bemerkenswert.
Bemerkenswert ist auch noch, dass die Anzeige im Guardian keine Proteste in der britischen Öffentlichkeit ausgelöst hat. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Anteil kritischer Mitbürgerinnen und Mitbürger schon ordentlich geschrumpft ist. Der gelungene Aufbau eines neuen Feindbildes hilft offensichtlich dabei, kritische Geister zurückzudrängen, zu frustrieren und stillzuhalten. Auf diese gefährliche Entwicklung, auf diesen Verlust an kritischer Potenz sind wir auf den NachDenkSeiten und bei öffentlichen Äußerungen schon des Öfteren eingegangen. So zum Beispiel hier "Über den Verlust des kritischen Denkens und warum wir es wieder brauchen. Vortrag von Albrecht Müller in Heidelberg." und hier ,,Aber der Putin! Die übliche Leier, so auch am Sonntag wieder bei Anne Will."
https://www.nachdenkseiten.de/?p=53042
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Hans

saveMeinungsfreiheit - Es ist 5 vor 12

Unser Politikblog | 20.07.2019

Gemeinsam schweigen wir für die Meinungsfreiheit! Nach den unfassbaren Zensuraktionen gegen viele YouTuber schließen wir uns zusammen und schweigen gemeinsam für die Meinungsfreiheit. Uploadfilter und willkürliche Aktionen sollen uns und Aktivisten wie Julian Assange mundtot machen. In der Folge würde die freie Presse ganz verschwinden, das werden wir nicht zulassen! Mit diesem Video rufen wir euch alle auf, für das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie im Grundgesetz garantiert, einzustehen. Wir ziehen eine rote Linie: Bis hierhin und nicht weiter! Mach' mit und verbreite dieses Video! Lasst uns gemeinsam für unsere Rechte einstehen. Und für Frieden und Freiheit zusammenstehen.



https://www.youtube.com/watch?v=xllORDKsOos


Eine zensierte Stimme
ist trotzdem eine Stimme!

Eine zensierte Meinung
ist trotzdem eine Meinung!

Mit unserem Schweigen setzen wir ein
Zeichen!

Wir werden uns das Recht auf eine freie
Meinung nicht nehmen lassen

und warnen vor einem
globalen Meinungsfaschismus!

Wer andere Meinungen unterdrückt,
handelt faschistisch!

Für die freie Meinung!
Für die Menschen!

Sei dabei!!!


Willkommen in der Menschheitsfamilie

saveMeinungsfreiheit

Vielen Dank an Felix Kramer, dass er es geschafft hat, seine
Vision zu einer Idee zu entwickeln und alle gemeinsam für
den Zusammenhalt gewinnen konnte.

Einen besonderen Dank gilt Thomas von "Beweg was in Dir!"
für das cutten des Videos.

Andy von "Beweg Was in Dir!" danken wir für die Tontechnik.

Nico von "Reload Vision"
danken wir für die kreative Koordination.

Anna Maria August danken wir für das engagierte netzwerken.
___________

Cast

Robert Stein • Jornalist und Moderator
Paula P'Cay • Singer/songwriter, freie Moderatorin und Journalistin
Bilbo Calvez • Künstlerin und Visionären
Bharati Corinna Glanert betreiberin von spiritbalance.de
Frank Höfer • Journalist und Moderator von NuoViso
Grafe Lars • Dj Q LG auf YouTube und Whistleblower
Owe Schattauer  • Alias C-rebell-um - die Stimme des Zorns Friedensaktivist
Sabiene Jahn • Künstlerin Veranstalterin von ,,Koblenz im Dialog"
Rolf Künster • Druckingenieur und Aktivist
Dieter Strobel • Schauspieler, Rezitator, Liedermacher Sprecher der Anastasia Hörbücher
Nicole Sandelbaum • Nico Reload Vision & Beweg Was in Dir!
Götz Wittneben • Autor, Moderator, Bewusstseinsforscher
Andy Manuel Eggert • EMS Demo Sanitätern
Julez Eyfferth • Inhaber Druidenküche Bio Zahnpflege und Kosmetik
Olav Müller • Friedensaktivist, 99% Bewegung, SPD-Mitglied
Rainer Taufertshöfer • Medizinjournalist & Heilpraktiker
Anne Einfach Mensch • Youtube - ,,Akii the Panda"
Frank Thueringen • Telegram Netzwerker und herzliebender Mensch
Jo Conrad • Autor und Moderator von bewusst.tv
Heinrich Christian Göttsche • Influencer und Mensch
Timo  • Einfach Mensch
Wolfgang Kerinnis • Sprecher von und bei "spiritscape"
Jan Walter • Blogger bei legitim.ch
Andreas Zerban • Aktivist Beweg Was in Dir!
Lukas Puchalski • Vertrieb des Magazins Free21 free21.org
Wjatscheslaw Seewald • Aufklärer und Initiator des deutsch-russischen Bündnisses "GERUSSIA"
Thomas Gauer  • Aktivist von Beweg Was in Dir!
Cathy & Patrick aus Zürich • Infokanal bei Telegram: @NewsOpenYourEyes
Naomi Seibt • Autorin und YouTuberin
Sandra • Initiatorin der Wiesbadener GelbWesten
Claudia Zimmermann  • Diplom Journalistin und YouTuberin Gamesoftruth
Vesna Kerstan • Moderatorin
Niki Vogt  • Journalistin, Moderatorin und Autorin
Oliver Janich • Journalist, Autor und Klima-Experte
Team Qlobal Change  • Aufklärungskanal rund um "Q" / Q Anon und das aktuelle
Weltgeschehen im Hintergrund bezüglich der Machenschaften
des Deep States
Wolfgang van de Rydt  • Opposition 24
Carsten Jahn • Blogger, Aktivist und Mensch
Michael Grandes •  Torus.tv & Chiemgautreff.com
Patrick  • Gründer und Moderator von blaupause.tv
Erich Hambach • Friedensaktivist friedensweg.org ,Autor, Aufklärer, Moderator. Erich-Hambach.de
Peter Herrmann • Autor- Buch HYPERSPACE YOURSELF!
Sven Liebich • Politischer Aktivist und Inhaber von Politikaufkleber.de
Sebbe • Fakten Frieden Freiheit auf YouTube, Instagram, Telegram, Facebook
Christiane Borowy  • Freie Autorin, Diplom Soziologin, Friedensaktivistin, Konfliktlösungs- Expertin
André Löhr  • Die blaue hand dieblauehand.info
Anna Maria August  • Geschäftsführerin connectiv.events
Annemaria Treiber • Waldorflehrerin im Ruhestand!
Spiritbalance - Spiritualität bewusst erleben - Dunkelretreats, Indienreisen & Events spiritbalance.net
Volker Reusing  • Unser Politikblog
SEOM - Patrick Kammerer  • Song Writer, Autor, Musiker, Redner SEOM-Musik.com
Sonja Ariel von Staden  • Künstlerin, Autorin und spirituelle YouTuberin

Lasst uns gemeinsam für unsere Rechte einstehen. Und für Frieden und Freiheit zusammenstehen

https://unser-politikblog.blogspot.com/2019/07/savemeinungsfreiheit-es-ist-5-vor-12.html
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(André Gide)

Hans

Shadow Banning von SouthFront durch YouTube
Liebe Freunde,
wahrscheinlich ist Euch nicht entgangen, daß mit dem YouTube-Kanal von SouthFront derzeit etwas Seltsames geschieht.
Videos mit Analysen und militärischen Inhalten, die noch vor wenigen Wochen 50- oder 100-tausendmal und öfter aufgerufen worden sind, erreichen heute kaum noch 20.000 Klicks, obwohl die Anzahl der "Likes" und Kommentare unter den von SouthFront veröffentlichten Videos stabil bleibt. Gleichzeitig berichten einige Abonnenten, daß die Videos von SouthFront nicht mehr in ihren Feeds erscheinen, obwohl sie die Hinweisfunktion für neue Videos manuell aktiviert haben.
SouthFront scheint unter die Gruppe jener Medienorganisationen, Rechercheure und Aktivisten zu fallen, die einem so genannten Shadow Banning* unterworfen werden – der Entscheidung der Plattform zum manuellen Einsatz von Skripten in der Absicht, die Reichweite der hiervon betroffenen Seiten innerhalb der Gemeinschaft ihrer Nutzer einzuschränken.

https://www.youtube.com/watch?v=ttqCOfmd4x0


Daß YouTube-Kanäle, welche sich Mainstream-Inhalten widersetzen, ihre Inhalte ihre Inhalte nicht monetarisieren können, ist schon lange kein Geheimnis mehr.
Das derzeitige Shadow Banning ist der jüngste aus einer Reihe vieler bisheriger Versuche, SouthFront zu zensieren und zu diskreditieren. Im Laufe der Jahre wurden diese Angriffe immer ausgefeilter.
Wir haben all diese Schwierigkeiten mit Ihrer Unterstützung überwunden und werden nicht aufgeben.
Liebe Freunde,
  • wenn Ihr die Hinweisfunktion auf neue Inhalte des YouTube-Kanals von SouthFront noch nicht aktiviert habt, tut dies bitte jetzt. Dies würde dazu beitragen, zumindest einen Teil der Auswirkungen des Shadow Bannings zu verhindern.
  • Erzählen Sie Ihren Freunden von SouthFront und setzen Sie einen Link zu unserer Website.
  • Vergessen Sie nicht den Besuch bei southfront.orgn. Dort finden Sie alle neuen Videos und viele zusätzliche Inhalte, wie Karten, Grafiken, Textanalysen und die tägliche Berichterstattung über die Entwicklungen in Kriegsgebieten.
Bis Ende Juli werden wir mehrere neue Videoanalysen veröffentlichen, darunter die über die Quds-Einheit* der iranischen Revolutionsgarden und eine Zusammenfassung des Militärfeldzugs in Syrien zwischen 2018 und 2019.
https://de.southfront.org/shadow-banning-von-southfront-durch-youtube/
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(André Gide)

Hans

Gesichtserkennung: Mit Populismus in den Überwachungsstaat
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15. September 2019 - 12:47
#1

Helmut S. - ADMIN
Offline
Beigetreten: 21.09.2010 - 20:20


Gesichtserkennung: Mit Populismus in den Überwachungsstaat

Gesichtserkennung:
Mit Populismus in den Überwachungsstaat
von Tobias Riegel / NDS
Überwachung und Gesichtserkennung wollen Bundesregierung und Bahn massiv ausweiten – um dafür zu werben, nutzen sie auch den Kindestod vom Frankfurter Hauptbahnhof. Dieses Vorgehen ist – neben den fragwürdigen Überwachungsplänen selbst – populistisch und inhaltlich abwegig. Von den Medien kommt einmal mehr nur zaghafter Widerstand.
Bundesregierung und Bahn wollen die Überwachung an Bahnhöfen ausweiten. Dabei sollen auch intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung "ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein", wie Medien berichten. Aber etwa für die Gesichtserkennung gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Akzeptanz in der Bevölkerung oder bei Datenschützern. Diesen Tatsachen zum Trotz soll die Technik nun ,,nebenbei" und wie ,,selbstverständlich" in den Maßnahmenkatalog der Behörden geschmuggelt werden.
► Populismus auf dem Rücken eines toten Kindes
Um für diese in der Bevölkerung unbeliebten Maßnahmen den Eindruck der Dringlichkeit zu erwecken, nutzen die Akteure – und in der Folge auch zahlreiche Medien – das Schicksal eines kürzlich am Frankfurter Hauptbahnhof getöteten Kindes. Populistischer kann man umstrittene politische Vorhaben kaum unterfüttern: Die Ausnutzung des Kindestods ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch inhaltlich abwegig – Überwachungstechnik hätte höchstwahrscheinlich weder das Verbrechen verhindert noch seine sofort vollzogene Aufklärung beschleunigt.

Auf den Punkt bringt das der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, der erklärte, der ,,grauenhafte Fall in Frankfurt" eigne sich nicht für das ,,Aufwärmen alter sicherheitspolitischer Forderungen". ,,Statt mehr verfassungsrechtlich fragwürdiger und fehleranfälliger Instrumente wie Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung brauchen wir mehr Polizeipräsenz."

Aus Sicht von Regierung und Bahn mag das Vorgehen taktisch nachvollziehbar sein, im Schutze eines emotionalen Einzelfalls unpopuläre und weitreichende Regelungen zu installieren – einmal mehr vermisst man aber eine angemessene Reaktion der Medien.
Zwar scheint sich ganz aktuell der Wind in der Berichterstattung leicht zu drehen, aber zunächst waren die Beiträge von einer schockierenden Kritiklosigkeit geprägt. Würden sich die Medien noch als jenen Anwalt wahrnehmen, als den sie sich ausgeben, würden sie nun wichtige Fragen stellen und auch auf eine Antwort pochen. Etwa zur wackeligen juristischen Grundlage der Pläne, die etwa ,,Heise" beschreibt:
ZitatGesichtserkennung ohne Rechtsgrundlage
,,Bei dem nun geplanten Einsatz der umstrittenen Technik ist noch völlig offen, auf welcher Rechtsgrundlage er erfolgen soll. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es Experten zufolge grundsätzlich verboten, biometrische Daten mit dem Ziel zu erheben, Personen zu identifizieren."
Der ,,Spiegel" ist eine der ganz wenigen Publikationen, die diese Rechtsunsicherheit schon früh thematisiert haben, während unter vielen anderen Medien der ,,Deutschlandfunk", die ,,Tagesschau" oder die ,,Welt" den Aspekt zunächst stark vernachlässigt haben und allesamt zentral die fragwürdige Argumentation mit dem toten Kind transportieren.
► Langsam artikuliert sich auch Kritik
Mittlerweile hat sich aber immerhin der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung kritisch zu den Plänen und der fehlenden Rechtsgrundlage geäußert und wird auch von einigen Medien zitiert, etwa hier von der ,,Süddeutschen Zeitung". Der ,,Spiegel" schreibt derweil zu weiteren Details der Abmachung:
Zitat,,Bis Ende 2024 sollen der Pressemitteilung zufolge ,nahezu alle großen Bahnhöfe' mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Bereits jetzt sind dafür bis 2023 Mittel von mehr als 70 Millionen Euro bei der Bundespolizei vorgesehen.
Das Verkehrsministerium will bis dahin außerdem für die Bahn insgesamt 50 Millionen Euro ausgeben, was der Bundestag aber noch genehmigen müsste. Hinzu kommen 12,5 Millionen Euro von der Deutschen Bahn.
(...) Biometrische Gesichtserkennung soll Menschen identifizieren, die etwa zur Fahndung ausgeschrieben sind. Datenschützer sehen das allerdings skeptisch. Der Täter von Frankfurt war zudem gar nicht international zur Fahndung ausgeschrieben."
► Lobenswert: Es soll Sicherheitspersonal aufgestockt werden
Lobend sei hier erwähnt, dass die Pläne von Bundesregierung und Bahn auch eine Aufstockung des Sicherheitspersonals in Aussicht stellen. Allerdings bleiben diese zu begrüßenden Ankündigungen verdächtig langfristig und teils vage, wie Medien zitieren:
Zitat,,An den Bahnhöfen sollen den Vereinbarungen zufolge künftig 1300 zusätzliche Bundespolizisten patrouillieren. Da die Beamten noch ausgebildet werden müssen, sollen die Stellen erst bis 2024 besetzt sein. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will sich zudem für weitere 11 300 Stellen für die Bundespolizei einsetzen."
Während es für mehr Personal eine große Akzeptanz gibt, ist die gesellschaftliche Stimmung aber weitgehend gegen Gesichtserkennung gerichtet. In den USA gibt es nun erste Initiativen zum grundsätzlichen Verbot von Gesichtserkennung, Popstars wenden sich gegen Gesichtserkennung bei Konzerten, aber andererseits werden in Kopenhagen Stadionbesucher bereits komplett erfasst. Derweil darf der Vizepräsident für EU-Regierungsangelegenheiten bei der US-Softwarefirma Microsoft bei ,,Focus" seine Vision der ,,geregelten Gesichtserkennung" verteidigen.

► Abschreckung durch Videoüberwachung?
Neben solchen Informationen würden sich zum Thema auch prinzipielle Fragen aufdrängen zur Wirksamkeit von Videoüberwachung – diese Wirksamkeit wird teils stark angezweifelt, wie etwa einst die ,,Süddeutsche Zeitung" beschrieben hat:



Zitat,,'Abschreckungseffekte von Videoüberwachung sind zumindest zweifelhaft, auf jeden Fall aber stark vom Kontext abhängig', sagt Tobias Matzner mit Blick auf Studien zum Thema. (...) Tatsächlich sind die Studienergebnisse nicht eindeutig. Vor allem Studien aus Großbritannien weisen einen moderaten, aber signifikanten Rückgang der Kriminalitätsrate aus. Allerdings hauptsächlich in Parkhäusern.
Vergleichbare Untersuchungen aus den USA konnten keinen vergleichbaren Effekt feststellen. Matzner zieht daraus die Schlussfolgerung: Videoüberwachung kann keine universelle Lösung sein. Außerdem müsse man davon ausgehen, dass Kriminalität durch Kameras nicht verhindert, sondern nur verdrängt wird."
► Überwachung: Die Politik, die Moral und die Heuchelei
Hier stellen sich also einerseits politische Fragen, etwa nach der abzulehnenden großflächigen Überwachung. Andererseits stellen sich wegen der Form der Kampagne auch Fragen zur moralischen Verfassung von politischen Akteuren, die ihre Initiativen populistisch und inhaltlich abwegig auf dem Rücken eines toten Kindes aufbauen. Haben die Personen überlegt, was wohl die Mutter angesichts dieser Instrumentalisierung ihres Kindes für Überwachungs-Kampagnen fühlt?
Und schließlich sei noch der Aspekt der Heuchelei erwähnt: Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, in welchem Tonfall solche Überwachungspläne in den großen deutschen Medien kommentiert würden, wenn sie von Russland oder Venezuela verkündet worden wären – sie würden uns wahrscheinlich in schwärzesten Farben als ,,autokratisch" gezeichnet.
Tobias Riegel
__________________
Tobias Riegel ist Journalist, er lebt und arbeitet in Berlin. Er hat für verschiedene Berliner Medien gearbeitet, die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen bei Feuilleton, Medienkritik und Politik.



Quelle: Dieser Text erschien als Erstveröffentlichung am 13. September 2019 auf den ,,NachDenkSeiten – die kritische Website" >> Artikel. Die Formulierungen der Übernahmebedingung für Artikel der NachDenkSeiten änderte sich 2017 und 2018 mehrfach. Aktuell ist zu lesen:
KN-ADMIN Helmut Schnug suchte zur Rechtssicherheit ein Gespräch mit Albrecht Müller, Herausgeber von www.NachDenkSeiten.de und Vorsitzender der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung (IQM) e. V. Herr Müller erteilte in einem Telefonat und nochmal via Mail am 06. November 2017 die ausdrückliche Genehmigung. NDS-Artikel sind im KN für nichtkommerzielle Zwecke übernehmbar, wenn die Quelle genannt wird. Herzlichen Dank dafür.
ACHTUNG: Die Bilder und Grafiken sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.
Bild- und Grafikquellen:
1. Die Iriserkennung ist eine Methode der Biometrie zum Zweck der Authentifizierung oder Identifizierung von Personen. Dafür werden mit speziellen Kameras Bilder der Iris (Regenbogenhaut) des Auges aufgenommen, mit algorithmischen Verfahren die charakteristischen Merkmale der jeweiligen Iris identifiziert, in einen Satz numerischer Werte (Merkmalsvektor, engl. ,,Template") umgerechnet und für die Wiedererkennung gespeichert bzw. mit einem oder mehreren bereits gespeicherten Templates verglichen. Foto: The U.S. ARMY., photo by Sgt. Michael J. MacLeod - 2012. Quelle: Flickr. Vebreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).
2. Um Gesichter per Computer miteinander vergleichbar zu machen, werden Mess- und Beschreibungsverfahren eingesetzt - so bspw. zur Emotionserkennung. Dazu gehören zum Beispiel: Augenabstand, Pupillengröße, Nasenlänge, Mundoffenheit, Mundbreite, Kopflage, Augenbrauenwinkel, Augengröße, Augenform, Nasenbreite, Mundbiegung. . . .  Urheber: Chris, Chrkl, Niabot. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz ,,Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert" (CC BY-SA 3.0) lizenziert.
3. Iriserkennung (Iris recognition): Die Iriserkennung ist eine Methode der Biometrie zum Zweck der Authentifizierung oder Identifizierung von Personen. Foto/Grafik: geralt / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. >> Grafik.
4. VIDEOÜBERWACHUNG SOGAR BIS AUF´s KLO: FÜHLEN SIE SICH JETZT SICHERER VOR TERRORISMUS?
5. Großflächige Überwachung führt unter anderem zur Konditinierung und Kontrolle der Masse Nutzmensch. "1984" ist längst erreicht. Foto/Grafik: Inactive account – ID 422737. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. >> Grafik.

https://kritisches-netzwerk.de/forum/gesichtserkennung-mit-populismus-den-ueberwachungsstaat





STANDPUNKTE • Türklingel – Kameras von Amazon mit 400 US-Polizeirevieren verbunden


https://www.youtube.com/watch?v=C5yQP-x8l6Q
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Nicht lächeln für die Kamera
Andrew P. Napolitano
 
Ein Prozess in Großbritannien ist gerade mit potenziell gefährlichen Auswirkungen auf die persönliche Freiheit hier zu Ende gegangen.
Großbritannien ist derzeit das am meisten überwachte Land in der westlichen Welt - das heißt überwacht von seinen eigenen Polizeikräften. Allein in London hat die Polizei mehr als 420.000 Überwachungskameras an öffentlichen Orten aufgestellt. Das entspricht 48 Kameras pro 1.000 Einwohner. Was erfassen die Kameras? Alles, was in der Öffentlichkeit getan und gesehen wurde.
Die Kameras verwenden eine Gesichtserkennungstechnologie, die eine Grimasse, einen Pickel, eine Sommersprosse, sogar ein Augenzwinkern beim Gehen auf der Straße erfassen kann. Die Software vernetzt dann alles, was die Kamera aufnimmt, mit staatlichen Datenbanken. Durch Berühren des Bildschirms, der Ihr Bild zeigt, kann die Polizei sofort ein vollständiges Dossier über Sie zur Hand haben - Ihre medizinischen, finanziellen, polizeilichen, Bildungs-, Personen- und Arbeitsunterlagen. Anders ausgedrückt, indem sie Ihr Gesicht auf einem Computerbildschirm anklickt und ohne einen Durchsuchungsbefehl oder gar einen Verdacht gegen Sie, kann die britische Polizei in wenigen Sekunden alle Daten abrufen, die die Regierung über Sie gesammelt hat.
Diese Verfahren wurden kürzlich von einem Datenschutzbeauftragten namens Ed Bridges in einem Prozess vor dem britischen High Court angefochten. Er erfuhr, dass die Polizei zweimal sein Gesicht in ihre Datenbanken gescannt und auf persönliche Daten über ihn zugegriffen hatte - einmal, während er in ein Restaurant ging und einmal bei einer politischen Kundgebung. Seine Anwälte argumentierten, dass die Polizei eine Grundlage - einen begründeten Verdacht - brauche, um das Gesicht eines Menschen in ihre Datenbank einzuscannen, und dass die Polizei ohne diesen Verdacht effektiv virtuelle Datenfischerei unter Unschuldigen betreibt.
Die Polizei argumentierte, dass Bridges nur wusste, dass sein Gesicht gescannt wurde - sie sagte sagen, warum er gescannt wurde -, indem er Regierungsunterlagen überprüfte, die er suchte. Und wenn er die Aufzeichnungen nicht gesucht hätte, hätte er nie gewusst, dass sein Bild gescannt worden ist. So argumentierten sie, dass er keinen Schaden erlitten habe. Die Polizei argumentierte auch, dass die Gesichtserkennung ihnen hilft, gesuchte Personen viel effizienter zu finden als jedes andere Polizeiwerkzeug.
Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass die öffentlichen Überwachungssysteme niemals vom Parlament oder von einem staatlich gewählten lokalen Regierungsorgan genehmigt wurden. Vielmehr wurden die Systeme von der Polizei gekauft, und diese benutzt sie, wann und wie sie will. Es stellte sich während des Prozesses auch heraus, dass die Polizei Personen angeklagt hat, die die Kameras erkennen und dann ihre Gesichter vor der Sicht verstecken. Bestraft für das Kratzen der Nase, das Tragen einer Skibrille oder das Ziehen des T-Shirts über den Mund in der Öffentlichkeit? Ja.
Man sollte meinen, dass diese orwellsche Gesichtsinvasion in den Bereich der persönlichen Freiheit das Gewissen des Gerichts schockiert hätte. Das hat es nicht. Das Gericht hat sich auf die Seite der Polizei gestellt.
Könnte das britische Modell hier umgesetzt werden?
Heute haben ein halbes Dutzend amerikanische Polizeidienststellen, darunter New York City, Chicago, Detroit und Orlando, Florida, damit begonnen, die Gesichtserkennung zu verwenden, und an keinem dieser Orte hat das gewählte Regierungsorgan sie genehmigt. Die Politiker haben weggeschaut. Nur in San Francisco - wo sich die Leser dieser Kolumne daran erinnern werden, dass die Stadtverwaltung gegen die Meinungsfreiheit verstößt - hat das Regierungsgremium beschlossen, der Polizei die Verwendung von Gesichtserkennung zu verbieten.
Großbritannien - wo viele Bürgerrechte im amerikanischen Stil geschützt sind - hat keine geschriebene Verfassung. Stattdessen hat es eine 600 Jahre alte Verfassungstradition, die in Gerichtsurteilen anerkannt und in der Gesetzgebung berücksichtigt wird. Doch wie wir gesehen haben, können Gerichtsurteile mit dem politischen Wind schwanken. Diese Winde werden oft von der Geheimdienstgemeinde und den Strafverfolgungsbehörden geschürt, denen es gelungen ist, eine ausreichende Angst in der Öffentlichkeit und eine ausreichende Eingewöhnung an die Überwachung herzustellen, so dass Leute wie Ed Bridges als Außenseiter erscheinen, die ihre Zeit verschwenden, anstatt als Patrioten, die die persönliche Freiheit verteidigen.
Könnte es das britische Modell hier geben?
Der 60.000 Personen starke heimische Spionageapparat unserer Bundesregierung erfasst bereits jeden Tastendruck - auch den, den wir unserer Meinung nach gelöscht haben - auf jedem Gerät, das zur Übertragung digitaler Daten über Glasfaserkabel in den Vereinigten Staaten verwendet wird. Das gilt für alle mobilen, Desktop- und Hauptrechner-Geräte. Die Regierung wird dies natürlich nicht öffentlich zugeben. Doch einige ihrer Beamten haben mir das alles unter vier Augen mitgeteilt. Sie haben mir auch gesagt, dass sie glauben, dass sie damit durchkommen können, solange die erfassten Daten nicht für die Strafverfolgung verwendet werden.
Warum ist das so? Das letzte, was die FBI-Agenten und schurkischen Polizisten wollen, ist dass Regierungsbeamte gezwungen werden, unter Eid zu auszusagen, wie sie die Beweise erworben haben, die sie vorlegen wollen. Doch das Eingeständnis der Spionage setzt voraus, dass das Recht auf Privatsphäre, das im Vierten Verfassungszusatz garantiert ist, im Bereich der Strafverfolgung vor staatlicher Invasion geschützt ist. Und Dutzende von amerikanischen Polizeidienststellen haben diese Annahme akzeptiert, als sie begonnen haben, Geräte zu verwenden, die Handysignale ansprechen, während man in ihrer Nähe geht oder fährt, so dass sie den Bewegungen von Unschuldigen ohne Verdacht folgen können.
Der vierte Verfassungszusatz macht keine solche Unterscheidung zwischen Nachrichtendienst oder Strafverfolgung oder staatlicher Neugierde. Vielmehr wurde der Vierte Verfassungszusatz - dessen Kern das Recht bildet, in Ruhe gelassen zu werden - ausdrücklich geschrieben, um das zu verbieten, was die britische Polizei der britischen Öffentlichkeit antut und was die amerikanische Polizei und die National Security Agency der amerikanischen Öffentlichkeit antun - Ermittlungen gegen Unschuldige ohne Verdacht einzuleiten.
Der vierte Verfassungszusatz ist ein beabsichtigtes Hindernis für die Regierung, ein Hindernis, von dem die Geschichte zeigt, dass es notwendig ist, um Tyrannen in Schranken zu halten.
Könnte das britische Modell hier umgesetzt werden? Digital ist es das bereits. Könnte es weit sein bis zu den allgegenwärtigen Kameras?
http://www.antikrieg.eu/aktuell/2019_09_19_nicht.htm
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Vertrauen ist gut, Kontrolle ... – Bespitzelung von Angestellten in Deutschland weit verbreitet


In immer mehr deutschen Firmen werden die Angestellten überwacht, ob durch Ortungssysteme oder Videokameras. Eine Gesetzesreform für mehr Schutz der Arbeitnehmer wurde 2013 von der Bundesregierung blockiert, seither herrscht Unklarheit. Die Behörden sind überlastet.


Weiter hier:  https://deutsch.rt.com/inland/94176-vertrauen-ist-gut-kontrolle-eigentlich-unzulaessig-arbeitsplatz/
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

In eigener Sache: YouTube-Kanal von RT Deutsch wegen eines zwei Jahre alten Videos gesperrt
7.11.2019 • 16:00 Uhr
https://de.rt.com/20tn


Seit gestern Abend kann RT Deutsch keine Videos mehr auf YouTube hochladen oder Lives streamen. Der Grund dafür: ein angeblicher Verstoß gegen die Richtlinien zum Kinderschutz. Seit 21. August gelten auf der Plattform neue, schärfere Richtlinien für Gewaltdarstellungen.
Hinweis der Redaktion: YouTube hat die Sperre vorzeitig am Freitagnachmittag aufgehoben.
RT Deutsch lädt täglich Dutzende Videos auf seinem YouTube–Kanal hoch: Videoclips, kurze und lange Beiträge, Interviews, Reportagen, Kommentare, Dokus sowie deutsche Übersetzungen aus dem Newsblock des englischsprachigen RT-Fernsehsenders. Als einziger Sender der mehrsprachigen RT-Familie hat RT Deutsch bislang noch keinen eigenen Kabelkanal, ist jedoch durch ein weitreichendes Videoangebot auf YouTube und in den sozialen Netzwerken sowie mit den zwei wöchentlichen Magazinen Der Fehlende Part und 451 Grad breit im Internet vertreten.
Mehr lesen:RT Deutsch feiert vierjähriges Jubiläum: Eine Erfolgsgeschichte gegen alle Widerstände



Mit einer Zahl von derzeit 316.000 YouTube-Abonnenten wird unser Qualitätsanspruch der Publikumserwartung an hochwertige alternative Berichterstattung gerecht. Mit wachsender Abonnentenzahl wächst jedoch auch die Gefahr der Abhängigkeit vom privat betriebenen Google-Netzwerk.
Dieses hat am 21. August 2019 seine Sicherheitsrichtlinien deutlich verschärft. Sie gelten vor allem in den Bereichen "sexueller, schädlicher oder gefährlicher, hasserfüllter, gewalttätiger oder grausame Inhalte" sowie Drohungen, Urheberrecht und Datenschutz. In der gekürzten Version der Richtlinien listet YouTube folgende Inhalte auf, die u.a. auf der Plattform nicht veröffentlicht werden dürfen:
ZitatFilmmaterial, Audioinhalte oder Bilder, die Verkehrsunfälle, Naturkatastrophen, Kriegsfolgen, Folgen von Terroranschlägen, Straßenkämpfe, körperliche Angriffe, sexuelle Übergriffe, Zerstörung, Folter, Leichen, Proteste oder Krawalle, Raubüberfälle, medizinische Behandlungen oder andere Szenarien dieser Art zeigen, um bei den Zuschauern Schock oder Ekel hervorzurufen.
Durch den Hinweis, dies gelte "ohne entsprechenden Kontext für die Zuschauer", ist diese äußerst rigorose Regelung für Nachrichtenportale entschärft. Denn als Nachrichtemedium tut RT Deutsch jedes Mal nichts anderes, als auch unschöne Dinge, die in der Welt geschehen, in einem entsprechenden Kontext – sprich, mit Beschreibung, Erklärung und wenn nötig auch Bewertung – zu zeigen.
© Screenshot Youtube
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Doch inwieweit die zu den Videos hinzugefügte Begleitinformationen dieser Forderung nach einem "richtigen" Kontext genügen oder nicht, liegt einzig und allein in Ermessen der YouTube-Algorithmen und -Administratoren. Was erschwerend hinzukommt: Die neuen Richtlinien gelten für alle bereits auf der Plattform hochgeladenen Videos – also auch für den Zeitraum, als Nutzer von den kommenden Einschränkungen noch nichts ahnen konnten.
YouTube bemängelte nun, ein vor zwei Jahren von RT Deutsch veröffentlichtes Video sei mit den neuen Richtlinien unvereinbar – und verhängte eine einwöchige Upload-Sperre. Möglich ist derzeit nur das Ansehen der bereits vor dem 6. November veröffentlichten Videos.

Im Moment steht unsere Redaktion in Kontakt mit YouTube. Ob es gelingt, die Aufhebung der Sperre oder eine Fristverkürzung zu erwirken, ist ungewiss. Wir bitten daher unsere YouTube-Zuschauer um Verständnis und ein wenig Geduld.
https://deutsch.rt.com/international/94379-rt-deutsch-youtube-kanal-wegen-eines-zwei-jahre-alten-videos-gesperrt/
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denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Internetverband eco: BND verstößt mit internationaler Überwachung gegen Verfassung
28.12.2019 • 17:00 Uhr

In Deutschland muss der BND für Abhörmaßnahmen erst gesetzliche Hürden nehmen – nicht aber international. Damit, so der Internetverband eco, verstößt der BND gegen die Verfassung und legte eine Verfassungsbeschwerde ein. Auch die Daten Deutscher würden so abgehört.
Es handele sich um eine "globale Massenüberwachung", bei der automatisch auch Daten deutscher Staatsbürger erfasst würden, sagte Klaus Landefeld, Vizevorstandsvorsitzender des eco. Er ist als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geladen. Dort soll am 14. und 15. Januar über eine Verfassungsbeschwerde von Medienorganisationen und Journalisten gegen die Praxis des BND verhandelt werden. Das Urteil wird voraussichtlich erst Monate später verkündet.
In Deutschland wird das Brief- und Fernmeldegeheimnis durch Grundgesetz Artikel 10 geschützt. Will eine Sicherheitsbehörde Verdächtige abhören, gelten erhebliche Hürden. Ziel der Kläger in Karlsruhe ist es, vereinfacht gesagt, dass dieses in Deutschland geltende Grundrecht auch international angewendet wird.
Landefeld monierte, der Zugriff auf die Datenströme durch den BND unterliege bislang keiner Zweckbindung. Wegen des Anzapfens von Nachrichtenströmen im großen Stil ohne konkreten Tatverdacht hat auch der Betreiber des Frankfurter Internet-Knotens DE-CIX beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt.
Mehr lesen:Gerichtsurteil: BND muss Informationen zu Hintergrundgesprächen herausgeben

Es sei technisch nicht möglich, den Grundrechtsschutz deutscher Nutzer zu wahren, indem ihre Daten aus den überwachten ausländischen Datenströmen herausgefiltert würden. "Der beste Filter kommt auf eine Rate zwischen 99 und 99,5 Prozent." Bei Milliarden von Kommunikationsverbindungen täglich blieben dann aber einige zehn Millionen übrig, die von der Abhörpraxis betroffen wären. "Und schon ein einziger Fehler wäre ein Grundrechts-Problem."
Auch die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) geht davon aus, dass der BND bei seinen Abhöraktionen deutsche von ausländischen Nutzern technisch nicht unterscheiden könne. "Insofern geht es uns darum, auch Deutsche gegen die Massenüberwachung zu schützen", sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.
https://deutsch.rt.com/inland/96251-internetverband-eco-bnd-verstoesst-mit-internationaler-ueberwachung-gegen-verfassung/
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Hans

,,Clearview": Die Realität der massenhaften Überwachung
21. Januar 2020 um 12:07 Ein Artikel von: Tobias Riegel
Gesichtserkennung und weitere angewandte Praktiken der Massenüberwachung sind durch den Fall des US-Unternehmens ,,Clearview" in den Fokus gerückt. Gleichzeitig verwirrt die EU mit Plänen eines (angeblichen) ,,Verbots" der Gesichtserkennung. Und in Deutschland fehlt laut Kritikern die rechtliche Grundlage für konkrete Überwachungs-Vorhaben des Innenministeriums. Von Tobias Riegel.
Über Gesichtserkennung und Massenüberwachung ist eine aktuelle Debatte entbrannt – die Diskussion speist sich aus drei Aspekten: Auf der einen Seite wurden laut Medienberichten von einer privaten US-Firma zahllose Gesichter in einer Datenbank zusammengefasst, mit dem Ziel, sie zur automatischen Gesichtserkennung zu nutzen – dieser ,,Service" wurde wohl auch von US-Behörden genutzt, ein Bericht der ,,New York Times" beschreibt die Ausmaße: Demnach heißt das Unternehmen Clearview und es soll eine Datenbank mit mehr als drei Milliarden Fotos von menschlichen Gesichtern aufgebaut haben. Die Dimension gehe weit über alle bekannten Systeme hinaus.
Clearview, EU-,,Verbot", deutsche Überwachung
Auf der anderen Seite meldet aktuell etwa die Nachrichtenagentur Reuters, dass die EU laut einem (hier einzusehenden) ,,White Paper" erwäge, ,,die Gesichtserkennungstechnologie in öffentlichen Bereichen für bis zu fünf Jahre zu verbieten", um herauszufinden, ,,wie man Missbrauch verhindern" könne. Dieses ,,Verbot" wird aber bereits von der EU selber stark relativiert, was viele Medienberichte nicht angemessen herausstellen. Die (angeblichen) EU-Pläne eines Verbots der Gesichtserkennungstechnologie stehen zudem in Widerspruch zu den umstrittenen deutschen Plänen und Modellversuchen zu Massenüberwachung und Gesichtserkennung, etwa an Bahnhöfen und Flughäfen. So sagt das Innenministerium in einem Sicherheitskonzept:
Zitat,,Der Ausbau und die Modernisierung der Videotechnik zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen wird daher verstärkt vorangetrieben. Intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung werden dabei zukünftig ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein."
Zur US-Firma Clearview schreibt DPA unter Berufung auf US-Medien, die Datenbank sei 600 Behörden als Service angeboten worden, laut ,,Spiegel" an Polizeibehörden von Gemeinden und US-Bundesstaaten, aber auch an das FBI und das Heimatschutzministerium DHS. Für die Datenbank seien öffentlich zugängliche Bilder bei Plattformen wie Facebook und YouTube oder dem US-Bezahlservice Venmo gesammelt worden, hieß es in weiteren Berichten.
Das EU-Verbot, das keines ist
Angesichts dieser bedenklichen Auswüchse der Massenüberwachung in den USA und den Plänen dafür in Deutschland könnte der (angebliche) Vorstoß in der EU beruhigend erscheinen, Gesichtserkennungstechnologie in öffentlichen Bereichen für bis zu fünf Jahre ,,zu verbieten". Schließlich könnte laut Reuters in dieser Zeit eine ,,Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und möglicher Maßnahmen zum Risikomanagement identifiziert und entwickelt" werden. Doch was ist das für eine Forderung nach einem ,,Verbot", das zunächst sinnvoll und angemessen klingt, bei näherer Betrachtung aber einen sehr großen Raum für ,,Ausnahmen" lässt:
Zitat,,Ausnahmen von dem Verbot könnten für Sicherheitsprojekte sowie für Forschung und Entwicklung gemacht werden."
Und auch der ,,Spiegel" interpretiert das EU-Papier nicht als Pläne zu einem Verbot: ,,Weil eine so ,weitreichende Maßnahme' die Entwicklung und den Einsatz der Technik verhindern könnte, spricht sich die Kommission dem Papier zufolge gegen ein Verbot aus." Demnach erscheinen sowohl der EU-,,Vorstoß" als auch Teile der aktuellen Berichterstattung darüber irreführend. In Deutschland müsste man übrigens nicht auf eine EU-Regelung warten, um die Gesichtserkennung einzuschränken. Die fehlende juristische Grundlage der deutschen Pläne zur Massenüberwachung beschreibt ,,Telepolis":
Zitat,,Bei dem nun geplanten Einsatz der umstrittenen Technik ist noch völlig offen, auf welcher Rechtsgrundlage er erfolgen soll. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es Experten zufolge grundsätzlich verboten, biometrische Daten mit dem Ziel zu erheben, Personen zu identifizieren."
,,Jeder wird gescannt"
Dass diese fehlende juristische Grundlage den Vormarsch der Technik aber nicht bremsen wird, vermutet die Süddeutsche Zeitung – das Medium fordert darum auch ein (echtes) Verbot der Technik:
Zitat,,2020 wird das Jahr, in dem Gesichtserkennung den öffentlichen Raum erreicht – und damit ein Überwachungsnetz übers Land legt, das sich von jenem im digitalen Raum unterscheidet: Man kann ihm nicht entkommen. Im Gegensatz zum Smartphone lässt sich ein Gesicht weder zu Hause lassen noch abschalten. (...) Mit Gesichtserkennung springt Massenüberwachung nun in die physische Welt über. Jeder wird gescannt. (...) Ein automatischer Abgleich rund um die Uhr. Roboteraugen sehen mehr. Aber nicht immer richtig. (...) Die deutsche Politik setzt nun großflächig darauf – doch die Technik gehört verboten."
Es gibt zahlreiche gute Gründe für die konsequente Ablehnung von Gesichtserkennungsprogrammen. So werden zahllose Bürger pauschal und verdachtsunabhängig kriminalisiert. Zudem entsteht nur die Illusion von Sicherheit – diese Illusion hilft jedoch dabei, noch mehr benötigtes Personal abzubauen. Nicht zuletzt ist die hohe Fehleranfälligkeit der Technik zu nennen. So werden, wie Telepolis berichtet, unter anderem Personen nicht-weißer Hautfarbe wohl deutlich schlechter erkannt. Es gibt allerdings auch Tendenzen des Widerstands gegen die massenhafte Überwachung: So hat etwa die US-Stadt San Francisco die Technik zur Gesichtserkennung teilweise(!) verboten – ,,aus Sorge vor Racial Profiling und ständiger Kontrolle", wie die ,,Süddeutsche Zeitung" schreibt.
Massenüberwachung auf dem ungebremsten Vormarsch
Die allgemeine und weltweite Entwicklung geht jedoch in eine andere Richtung. So hat die Carnegie Stiftung für internationalen Frieden in einer Studie festgestellt, dass die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Massenüberwachung stetig zunehme: Mindestens 75 von 176 untersuchten Ländern verwenden demnach KI zur Überwachung, die deutliche Mehrheit davon auch Gesichtserkennungstechnologie, wie das Medium ,,Mixed" beschreibt. Diese Entwicklung ist auch Ergebnis von Industrie-Lobbyismus, wie er etwa in diesem Artikel beschrieben wird. Die Taktiken zur Einführung der gefährlichen Technologie sind aber vielfältig: Zum Teil soll die neue Technik auch durch eher ,,unschuldige" Nutzungen eingeführt und die Menschen daran gewöhnt werden: Laut Medienberichten wird in der japanischen Stadt Osaka aktuell getestet, die Gesichtserkennung als Fahrkartenersatz zu nutzen.
Gegen die aktuell kaum gebremste Verbreitung der Massenüberwachung wurde eine neue Initiative gegen Gesichtserkennung gestartet. Die NachDenkSeiten haben kürzlich in diesem Artikel über die deutschen Pläne der Gesichtserkennung berichtet.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=57845
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denen, die sie gefunden haben."
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Hans

Vorratsdatenspeicherung
Bundesregierung plädiert für Datensammlung durch Geheimdienste
Die Bundesregierung liefert vor dem EU-Gerichtshof Argumente für die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten. Als Begründung zieht sie ausgerechnet die ePrivacy-Richtlinie heran.
11.02.2020 um 15:31 Uhr - Tomas Rudl - in Überwachung - 3 Ergänzungen
Geheimdienste sollten ungehindert Vorratsdaten sammeln und speichern dürfen, argumentiert die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Chris Yang
Die Bundesregierung wirbt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Vorratsdatenspeicherung. Das geht aus einem von der NGO Digitalcourage veröffentlichten Plädoyer der Bundesregierung hervor.
Das mit Hilfe einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Öffentlichkeit gelangte Dokument gestattet Einblick in die Argumentation, mit der Deutschland die anlasslose Massenüberwachung verteidigt. In dem Dossier räumt die Bundesregierung zugleich ein, für wie groß sie den Eingriff in die Privatsphäre durch die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten hält.
Derzeit laufen mehrere Verfahren vor dem EuGH, in Deutschland ist das umstrittene Instrument vorerst ausgesetzt. Das Plädoyer stammt aus einer mündlichen Verhandlung von Anfang September 2019, die vier dieser Verfahren gemeinsam behandelt hat.
Speicherung durch Geheimdienste OK?
Im Fall der NGO Privacy International wehrt sich die Bürgerrechtsorganisation gegen die Praxis britischer Geheimdienste, darunter GCHQ und SIS, massenhaft Daten zu sammeln, um daraus ,,massive umfassende Datensätze" zu erstellen. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies jedoch kein Problem, da es nicht private Anbieter sind, bei denen diese Daten liegen.
Stattdessen würden die Geheimdienste – und damit staatliche Einrichtungen – die Daten speichern. Deshalb greife laut Bundesregierung eine Klausel in der ePrivacy-Richtlinie, die Ausnahmen vorsehe, welche ,,die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung, die Sicherheit des Staates" betreffen würden.
Dies sei auch der Fall, wenn Betreiber in einem EU-Land, etwa ein Netzbetreiber in Deutschland, die von ihnen gesammelten Verkehrsdaten nach Großbritannien weiterleiten würden. Eine derartige Weitergabe wäre eine ,,Aktivität des Staates" und falle folglich nicht in den Geltungsbereich der ePrivacy-Richtlinie.
Das aus 2002 stammende EU-Gesetz, dessen seit Jahren geplante Überarbeitung weiterhin auf sich warten lässt, soll eigentlich den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sicherstellen. Laut Bundesregierung soll die Richtlinie aber augenscheinlich als Persilschein für europäische Geheimdienste dienen, die ihre Bevölkerung lückenlos überwachen wollen.
Vorratsdaten fast schon Inhaltsdaten
Als Beispiel zog Deutschland die Entführung zweier in Berlin lebender vietnamesischer Staatsangehöriger heran. Diese wurden 2017 vom vietnamesischen Geheimdienst verschleppt, einer erhielt später eine lebenslange Haftstrafe. Die Aufklärung des Falles sei nur mit bereits gespeicherten und zu Abrechnungszwecken vorgehaltenen Daten möglich gewesen, argumentierte Deutschland vor dem EuGH.
Zugleich weist die Regierung darauf hin, dass die ,,Eingriffsintensität" steige, je mehr (Meta-) Daten vorliegen. Daraus könne man ,,unter Umständen viel über diesen Menschen erfahren", heißt es im Plädoyer: ,,So viel, dass die Eingriffsintensität einem Zugang zu den Inhalten der Kommunikation schon recht ähnlich wird". Angemessen sei indes, die Menge der anlasslos gespeicherten Daten ,,auf das absolut Notwendige" zu beschränken.
Aus Sicht von Digitalcourage mache es für die betroffenen Menschen aber keinen Unterschied, ob ihre Daten vom Staat mittelbar oder unmittelbar gespeichert werden. ,,Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist in beiden Fällen grundrechtswidrige pauschale Massenüberwachung", schreibt die NGO, die selbst mit einer eigenen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht gezogen ist.
Mit Spannung erwartetes EuGH-Urteil
Derweil schätzt der EU-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona im laufenden Verfahren die Datensammlung von GCHQ und anderer britischer Geheimdienste sowie die massenhafte und anlasslose Datenspeicherung durch französische und belgische Behörden als rechtswidrig ein.
Selbst wenn es um Fragen der ,,nationalen Sicherheit" gehe, müssten die Mittel und Methoden den Erfordernissen des Rechtsstaats entsprechen, erklärte Sánchez-Bordona im Januar. Dies sei bei einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten nicht der Fall. Oft, aber nicht immer, folgen die EU-Richter den Empfehlungen des Generalanwalts. Mit einem Urteil des EuGH wird innerhalb der kommenden Monate gerechnet.
https://netzpolitik.org/2020/bundesregierung-plaediert-fuer-datensammlung-durch-geheimdienste/#spendenleiste
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Hans

Üble Nachrede über einen NachDenkSeiten-Gesprächskreis.
02. März 2020 um 14:10 Ein Artikel von: Redaktion
Der Karlsruher Gesprächskreis der NachDenkSeiten trifft sich 14-tägig im Athen Palast in der Gartenstraße. Wirtin und Wirt sind ausgesprochen gastfreundlich und an den Inhalten der NachDenkSeiten interessiert. Vor wenigen Wochen erhielten sie den Anruf einer Frau. Sie warnte vor dem NachDenkSeiten-Gesprächskreis, weil dieser ,,von der AfD" sei. Wir weisen auf diesen Vorgang hin, weil Ähnliches auch anderen Ortes passieren könnte. Das ist vermutlich die Wirkung der wiederbelebten Querfront-Kampagne. Bitte informieren Sie uns über gespraechskreise@nachdenkseiten.de, wenn Ähnliches in Ihrem Umfeld passiert. Anette Sorg.

Übrigens: Als Reaktion auf die Verleumdung hat der Wirt des Athen Palastes in Karlsruhe das NDS-Banner heruntergeladen und professionell ein Schild herstellen lassen, das beim folgenden Treffen den Tisch zierte, um den sich der Karlsruher Gesprächskreis versammelt.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=58950
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Hans

Ein PATRIOT-Gesetz für das Gesundheitswesen?
Ron Paul
 
Einer Meldung in Politico zufolge erwägt die Coronavirus Task Force des Weißen Hauses die Schaffung eines nationalen Überwachungssystems, um die Gesundheitsinformationen der Amerikaner zu verfolgen. Befürworter dieser Initiative behaupten, dass es der Bundesregierung ermöglichen würde, schnell Gebiete zu identifizieren, die zusätzliche medizinische Versorgung und andere Hilfe benötigen, da es sich bei den Gebieten um Coronavirus-"Hot Spots" handelt.
Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass sich dieses System nur auf die Verfolgung von Coronavirus-Patienten beschränken würde. Die Regierung könnte schließlich jede Krankenhausaufnahme - oder sogar alle Besuche in Arztpraxen - in den Vereinigten Staaten verfolgen. Dieses System könnte - und würde wahrscheinlich - dazu benutzt werden, die Privatsphäre zu verletzen und diejenigen zu belästigen und einzuschüchtern, die die bestehende Regierungspolitik in Frage stellen. Jeder, der dies bezweifelt, sollte sich fragen, was J. Edgar Hoover oder Lois Lerner mit dem Zugang zur Krankengeschichte jedes Amerikaners gemacht hätten. Kein Wunder, dass einige dies als ein PATRIOT-Gesetz für das Gesundheitswesen bezeichnet haben.
Obwohl das Weiße Haus offiziell dementiert, dass es ein neues Überwachungsprogramm in Erwägung zieht, könnte die Coronavirus-Panik dazu benutzt werden, der Bundesregierung Zugang zu unseren medizinischen Unterlagen zu gewähren.
Politiker, Bürokraten und besondere Interessengruppen versuchen seit Jahren, eine Datenbank mit allen medizinischen Aufzeichnungen der Amerikaner zu erstellen, auf die Bundesbürokraten und von der Regierung begünstigte besondere Interessengruppen Zugriff haben könnten. Der "Stimulus"-Gesetzentwurf von 2008 enthielt Bundesmittel für die Entwicklung eines Systems zur elektronischen Speicherung von Gesundheitsdaten. Dies war ein Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer bundesstaatlich kontrollierten Datenbank mit allen Gesundheitsdaten der Amerikaner.
Ein wichtiger Teil des Plans, der Regierung Zugang zu unseren medizinischen Unterlagen und die Kontrolle darüber zu geben, besteht darin, jedem Amerikaner eine "eindeutige Patientenkennung" zuzuweisen. Glücklicherweise verabschiedete 1998 der Kongress einen von mir entworfenen Bewilligungszusatz, der die Verwendung von Bundesmitteln zur Entwicklung einer eindeutigen Patientenkennung verbot und seitdem immer wieder erneuert wurde. Im vergangenen Jahr stimmte das Repräsentantenhaus jedoch für die Aufhebung des Verbots. Nachdem meine Campaign for Liberty und andere Befürworter der gesundheitspolitischen Freiheit Druck auf den Kongress ausgeübt hatten, wurde das Finanzierungsverbot wieder in Kraft gesetzt. Die Befürworter dieses Orwellschen Plans werden zweifellos die Coronavirus-Panik als Vorwand nutzen, um eine Aufhebung des Finanzierungsverbots zu versuchen.
Dasselbe Gesetz, mit dem die einheitliche Patientenkennung geschaffen werden sollte, erlaubte auch die Schaffung falsch benannter föderaler Vorschriften zum Schutz der medizinischen Privatsphäre, die es Regierungsbeamten und bestimmten privaten Interessen erlauben, ohne Zustimmung der Patienten auf medizinische Unterlagen zuzugreifen.
Bundesgesetzlich vorgeschriebene Ausweise und Datenbanken für das Gesundheitswesen werden das Gesundheitswesen schwächen. Die Patienten müssen Angaben zu ihrem persönlichen Leben und ihren Gewohnheiten machen, damit ihre Ärzte Diagnosen stellen können. Wie wohl würden sich die Menschen fühlen, wenn sie wüssten, dass diese Informationen in einer bundesstaatlichen "Gesundheits-Datenbank" gespeichert werden?
Bill Gates hat vorgeschlagen, dass bei der Entwicklung eines Coronavirus-Impfstoffs für Personen digitale Zertifikate ausgestellt werden sollten, die belegen, dass sie mit diesem Impfstoff geimpft wurden. In ähnlicher Weise hat der Chef der Coronavirus-Angstmacher Dr. Anthony Fauci die Idee verbreitet, dass Amerikaner, die gegen das Coronavirus geimpft wurden oder sich in der Vergangenheit mit dem Virus angesteckt haben, "Coronavirus-Immunitätskarten" erhalten.
Die Umsetzung der Vorschläge von Gates oder Fauci könnte dazu führen, dass die Menschen gezwungen werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen oder gesetzliche Strafen zu bekommen. Die Befugnis, Einzelpersonen zu medizinischer Behandlung zu zwingen, würde wahrscheinlich auf andere übertragbare Krankheiten sowie Verhaltensweisen und Zustände wie Rauchen oder Fettleibigkeit ausgedehnt werden. Diejenigen, denen Freiheit wichtig ist, müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass autoritäre Führungspersonen wie Gates und Fauci den Respekt vor unserem Recht, unsere Gesundheitsversorgung zu kontrollieren, nicht zum Opfer der Coronavirus-Panik machen.
http://www.antikrieg.eu/aktuell/2020_04_14_einpatriotgesetz.htm
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denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Verhaftungen | Live Report Berlin: Demo gegen Notstand
https://www.youtube.com/watch?v=xffc6gZ4_oY

Demonstration gegen Grundrechtsbeschränkung in Berlin. Michael Mross live am Rosa-Luxemburg-Platz. Es kam auch zu Verhaftungen. Ein riesiges Polizeiaufgebot versucht die Demo zu verhindern. Ein Stimmungsbericht aus Berlin.
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Corona Aktuell: Dank an Rudi Anschober und sein Bundesministerium für Wahrheit (Raphael Bonelli)


https://www.youtube.com/watch?v=880dHnEcyVE
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denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)